Im Kanton Aargau erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2027).
| Zuständige Stelle | SVA Aargau (Sozialversicherungen Aargau) |
|---|---|
| Frist | Für die Prämienverbilligung 2027 muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 eingereicht sein. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch für das ganze Jahr. Der Code ist 6 Wochen gültig. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Berechnet wird mit der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2024 (drei Jahre vor dem Anspruchsjahr). Massgebend ist das steuerbare Einkommen plus ein Fünftel des steuerbaren Vermögens, bereinigt um gewisse Abzüge (z. B. Säule 3a, Einkäufe in die 2. Säule), minus einem Einkommensabzug je nach Haushalt. Anspruch hast du, wenn die Summe der Richtprämien deines Haushalts höher ist als 19,25 % dieses massgebenden Einkommens (2027). Junge Erwachsene (18 bis 25) mit einem steuerbaren Einkommen unter CHF 24'000 werden zusammen mit den Eltern berechnet.
Wie bekomme ich sie?
Du musst jedes Jahr neu und nur online einen Antrag stellen. Wer laut Steuerdaten wahrscheinlich Anspruch hat, bekommt ab September 2026 automatisch einen Code für die Prämienverbilligung 2027. Ohne Code kannst du ab Oktober 2026 auf der Website der SVA Aargau einen bestellen und dich dann mit dem Code unter PV-Online anmelden. Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, muss keinen Antrag stellen.
Wie viel?
Prämienverbilligung 2027 = Summe der Richtprämien minus 19,25 % des massgebenden Einkommens, höchstens die effektive Prämie. Richtprämien 2027 pro Jahr: Erwachsene CHF 6'070, junge Erwachsene CHF 4'440, Kinder CHF 1'450. Einkommensabzüge: Alleinstehende CHF 8'500, Alleinstehende mit Kindern CHF 12'200, Ehepaare CHF 0, Ehepaare mit Kindern CHF 8'000, plus CHF 2'500 pro Kind oder jungen Erwachsenen in Ausbildung. Zum Vergleich 2026: Satz 17,5 %, Richtprämie Erwachsene CHF 5'830.
Gut zu wissen
Der Beitrag geht direkt an die Krankenkasse. Steigt dein Einkommen um mindestens 20 % oder CHF 20'000 oder dein Vermögen um mindestens CHF 20'000, musst du das innert 60 Tagen melden. Später vergleicht die SVA die Berechnung mit der definitiven Steuerveranlagung (Nachkontrolle).
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- SVA Aargau: Prämienverbilligung (accessed 2026-10)
- SVA Aargau: Informationsblatt Prämienverbilligung 2027 (accessed 2026-10)
- Kanton Aargau: Anhang V KVGG, Berechnungselemente Prämienverbilligung 2027 (Stand 1. September 2026) (Stand 1. September 2026)
- GDK: Synoptische Übersicht Prämienverbilligung 2026 (2026, accessed 2026-10)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.