Ist der hypothekarische Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestlegung gesunken, kannst du auf den nächsten Kündigungstermin eine Senkung verlangen. Der Vermieter hat 30 Tage Zeit zu antworten; lehnt er ab oder antwortet nicht, kannst du innert 30 Tagen kostenlos die Schlichtungsbehörde anrufen.
Die Angaben bleiben in deinem Browser: Wir erhalten nichts.
Gut zu wissen
- Der Vermieter darf einen Teil der Senkung mit Teuerung und gestiegenen Kosten verrechnen; verlange die Berechnung.
- Rechne die mögliche Senkung zuerst mit unserem Referenzzinssatz-Rechner aus.
Quellen
Art. 270a OR (Herabsetzungsbegehren); Referenzzinssatz: Bundesamt für Wohnungswesen. Vorlage ohne Gewähr; im Zweifel hilft der Mieterverband oder deine Kasse.