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Prämienverbilligung Appenzell Ausserrhoden 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleSozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR), Herisau
FristDie Antragsfrist für 2026 lief vom 1. Januar bis 31. März 2026 und ist abgelaufen. Wer die Frist verpasst oder Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht, verliert den Anspruch für das ganze Jahr. Bei Zuzug aus dem Ausland gilt der Anspruch ab dem Monat des Antrags im laufenden Jahr.

Wer hat Anspruch?

Massgebend ist das steuerbare Einkommen der letzten rechtskräftigen Veranlagung plus 15 % des steuerbaren Vermögens und Aufrechnungen (u. a. Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Liegenschaftsaufwand). Obergrenzen 2026: CHF 35'000 für Alleinstehende ohne Kinder, CHF 46'200 für Alleinerziehende mit 1 Kind, CHF 55'000 für Verheiratete ohne Kinder, CHF 68'200 mit 1 Kind, CHF 75'900 mit 2 Kindern. Beim steuerbaren Vermögen liegt die Grenze bei CHF 120'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200'000 (Verheiratete). Wird eine Grenze überschritten, gibt es keine Verbilligung.

Wie bekomme ich sie?

Du musst jedes Jahr einen Antrag stellen; Prämienverbilligung gibt es nicht automatisch. Die kantonale Verordnung nennt als Abgabestelle die AHV-Gemeindezweigstelle der Gemeinde, in der du am 1. Januar gewohnt hast. Personen, die gemeinsam besteuert werden, haben einen gemeinsamen Anspruch. Bei Zuzug aus dem Ausland gibt es ein eigenes Formular.

Wie viel?

Richtprämien 2026 pro Jahr: CHF 6'025.20 für Erwachsene, CHF 4'233.60 für junge Erwachsene, CHF 2'116.80 für junge Erwachsene in Ausbildung (50 %) und CHF 1'114.80 für Kinder (80 %). Verbilligt wird, was den Selbstbehalt übersteigt: 46 % der Differenz zwischen massgebendem Einkommen und allgemeinem Lebensbedarf (CHF 20'670 für Alleinstehende, CHF 31'005 für Verheiratete und Alleinerziehende, plus CHF 2'000 pro Kind). Höchstens wird die Prämie mit Franchise CHF 300 verbilligt; das Geld geht an die Krankenkasse.

Gut zu wissen

EL-Beziehende erhalten die Prämie direkt über die Ergänzungsleistungen, ohne Antrag. Sozialhilfebeziehende haben Anspruch auf die volle Prämie, höchstens die Richtprämie. Kontakt: [email protected], 071 354 51 39.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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