Im Kanton Appenzell Innerrhoden erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden |
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Wer hat Anspruch?
Massgebend ist das Gesamteinkommen gemäss definitiver Steuerveranlagung 2024: steuerpflichtiges Einkommen plus 10 % des Vermögens und Aufrechnungen (Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe, Liegenschaftsunterhalt über der Pauschale). Es gibt keine feste Einkommensgrenze; du hast Anspruch, wenn deine Richtprämien höher sind als dein Selbstbehalt. Wer 2025 zugezogen ist, den Zivilstand geändert hat oder 2024 unter CHF 12'000 lag, wird auf Basis der Veranlagung 2025 berechnet. Junge Erwachsene mit weniger als CHF 12'000 Einkommen zählen zum Haushalt der Eltern.
Wie bekomme ich sie?
Du musst keinen Antrag stellen: Das Gesundheitsamt ermittelt die Berechtigten automatisch aus den Steuerdaten und teilt dir die Höhe der Verbilligung mit. Bis zur definitiven Berechnung kannst du mit einem Formular einen Vorschuss beantragen. Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz und Aufenthalt im Kanton am 1. Januar 2026.
Wie viel?
Die IPV ist die Richtprämie minus Selbstbehalt. Richtprämien 2026 pro Jahr: CHF 4'640 für Erwachsene, CHF 3'446 für junge Erwachsene, CHF 1'034 für Kinder. Der Selbstbehalt beträgt 7 % des Einkommens bis CHF 45'000 und steigt pro CHF 1'000 um 0,125 Prozentpunkte bis 12 % ab CHF 85'000. Bis zu einem Einkommen von CHF 75'000 erhalten Kinder mindestens 80 % und junge Erwachsene in Ausbildung 50 % der Richtprämie; ausbezahlt wird ab CHF 100.
Gut zu wissen
Die IPV 2026 wird im Laufe des Jahres rückwirkend für das ganze Jahr an die Krankenkasse überwiesen. Wer am 1. Januar 2026 Sozialhilfe bezog, erhält die volle Richtprämie ohne Selbstbehalt; bei EL verfügt die Ausgleichskasse. Kontakt: Gesundheitsamt, 071 788 92 50.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- ai.ch: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) (accessed 2026-10)
- Gesundheitsamt AI: Merkblatt zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) 2026 (2026 (file URL still named 2024, linked as 'Merkblatt IPV 2026'))
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.