Im Kanton Bern erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Amt für Sozialversicherungen (ASV), Abteilung Prämienverbilligung und Obligatorium |
|---|---|
| Frist | Keine feste Frist für die automatische Prüfung. Wer einen Antrag stellen muss, tut dies während des laufenden Kalenderjahres. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht, wenn das massgebende Einkommen höchstens CHF 35'000 beträgt, bei Familien mit Kindern höchstens CHF 45'000. Es wird aus dem Reineinkommen der Steuerveranlagung (mit Aufrechnungen, z. B. Säule 3a und Einkäufe 2. Säule) plus 5 % des Vermögens nach einem Freibetrag von CHF 17'000 pro Person berechnet. Davon werden Sozialabzüge abgezogen: CHF 13'000 für Ehepaare, CHF 9'750 für Alleinerziehende, CHF 2'200 für Alleinstehende sowie CHF 15'000, CHF 12'500 und CHF 10'000 für das erste, zweite und jedes weitere Kind. Bei Quellensteuer gelten 75 % des Bruttoeinkommens als Basis.
Wie bekomme ich sie?
In der Regel automatisch: Das ASV prüft den Anspruch anhand der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres und informiert dich schriftlich. Einen Antrag (online unter be.ch/pvo-onlineantrag) musst du im laufenden Jahr selbst stellen, wenn das System dich nicht erfassen kann, z. B. bei Quellensteuer, Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland, fehlender Steuererklärung oder als 18- bis 24-Jährige in Ausbildung, die nicht mehr zur Familie der Eltern zählen. Die Verbilligung geht an die Krankenkasse und wird von der Prämienrechnung abgezogen.
Wie viel?
Bern zahlt feste Monatsbeträge je nach Prämienregion und Einkommensstufe. Erwachsene über 25 erhalten 2026 in Region 1 CHF 221 (massgebendes Einkommen bis CHF 9'000), CHF 147, CHF 107, CHF 67 bzw. CHF 33.50 (bis CHF 45'000, nur Familien); in Region 3 sind es CHF 183 bis CHF 28. Kinder erhalten pauschal CHF 119.30 (Region 1), CHF 106 (Region 2) bzw. CHF 99.35 (Region 3) pro Monat, junge Erwachsene in Ausbildung CHF 239.25, CHF 214.15 bzw. CHF 200.30.
Gut zu wissen
Massgebend für die Prämienregion ist der Wohnsitz am 1. Januar. Bei einer erheblichen (mindestens 30 %) und dauerhaften (mindestens 2 Jahre) Änderung des Familieneinkommens oder bei Heirat, Trennung oder Scheidung kannst du eine Neuberechnung im laufenden Jahr beantragen; Arbeitslosigkeit gilt nicht als dauerhaft. Unverheiratete Paare mit gemeinsamem Kind werden wie Ehepaare berechnet.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- ASV Bern: Informationen zur Prämienverbilligung, gültig ab 1. Januar 2026 (2026, accessed 2026-10)
- ASV Bern: Berechnungsschema, gültig ab 1. Januar 2026 (2026, accessed 2026-10)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.