Im Kanton Freiburg erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Kantonale Ausgleichskasse Freiburg / Caisse cantonale de compensation AVS (ECAS), Givisiez |
|---|---|
| Frist | Der Antrag muss bis spätestens 31. August 2026 bei der Ausgleichskasse eintreffen (Eingangsdatum zählt). Später eingereichte Anträge werden nicht mehr behandelt. Der Anspruch beginnt frühestens am ersten Tag des Monats, in dem du den Antrag einreichst. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Massgebend ist das Reineinkommen (Code 4.910) der Freiburger Steuerveranlagung 2024, plus u. a. Versicherungsprämien und -beiträge und 5 % des steuerbaren Vermögens. Grenzen 2026: CHF 37'000 für Alleinstehende ohne Kinder, CHF 57'400 mit 1 Kind, CHF 65'000 für Ehepaare ohne Kinder, CHF 79'000 mit 1 Kind, CHF 93'000 mit 2 Kindern (je weiteres Kind CHF 14'000 mehr). Kein Anspruch bei einem Reineinkommen über CHF 150'000, einem steuerbaren Vermögen über CHF 250'000 oder einer Veranlagung von Amtes wegen. Bei Quellensteuer gelten 80 % des Bruttoeinkommens plus 1/20 des Vermögens.
Wie bekomme ich sie?
Du musst einen Antrag stellen: online (Formular RPI01) oder auf Papier (Formular RPI03 für 2026) bei der Kantonalen Ausgleichskasse in Givisiez. Wer bis Ende Vorjahr schon Prämienverbilligung bekam, wird automatisch neu geprüft und muss keinen neuen Antrag stellen. EL-Beziehende zur AHV/IV werden ebenfalls automatisch erfasst. Studierende und Lernende unter 25 Jahren stehen auf dem Antrag der Eltern.
Wie viel?
Die Verbilligung ist ein Prozentsatz der regionalen Durchschnittsprämie: 1 % bis 65 %, je nachdem, wie weit dein Einkommen unter der Grenze liegt. Durchschnittsprämie 2026 im Saanebezirk: CHF 569 pro Monat für Erwachsene, CHF 415 für junge Erwachsene, CHF 136 für Kinder; in den übrigen Bezirken CHF 524, CHF 386 und CHF 124. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 mindestens 50 % der Durchschnittsprämie. Der Betrag geht direkt an die Krankenkasse.
Gut zu wissen
Ändert sich dein Einkommen während des Jahres, wird das nicht sofort berücksichtigt: Es zählt nur die Steuerveranlagung von vor zwei Jahren. Zivilstandsänderungen wirken erst ab dem 1. Januar des Folgejahres. Wer umzieht, behält für das ganze Jahr den Anspruch im Kanton, in dem er am 1. Januar wohnte.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- ECAS: Réduction des primes d'assurance-maladie (accessed 2026-10)
- ECAS: Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung (accessed 2026-10)
- ECAS: Mémento concernant la réduction des primes d'assurance-maladie 2026 (11.2025)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.