Im Kanton Genf erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Service de l'assurance-maladie (SAM) |
|---|---|
| Frist | Wer einen Antrag stellen muss, schickt das vollständige Dossier für 2026 vor dem 30. November 2026 an den SAM. Wer noch keine Steuerveranlagung 2024 hat, muss sich spätestens bis 31. Dezember 2026 melden, um den Anspruch zu wahren. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Massgebend ist das vereinheitlichte massgebende Einkommen (RDU) 2026, berechnet aus den Steuerdaten 2024. Es gibt 8 Einkommensgruppen und eine Gruppe 9 nur für Kinder. Grenzen 2026: Einzelperson ohne Kinder bis CHF 50'000, Paar ohne Kinder bis CHF 115'000, Paar mit einem Kind bis CHF 151'000 (CHF 6'000 mehr pro weiteres Kind). Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern werden zusammengerechnet.
Wie bekomme ich sie?
Die Subvention wird grundsätzlich automatisch anhand des Einkommens von vor zwei Jahren gewährt (für 2026: Einkommen 2024) und direkt der Krankenkasse bezahlt. Einen Antrag beim SAM stellen müssen unter anderem: junge Erwachsene mit Jahrgang 2001 bis 2007, 2024 Quellenbesteuerte, 2025 oder 2026 Zugezogene, Personen ohne Steuerveranlagung 2024, Personen mit sehr tiefem Einkommen 2024 (unter CHF 15'000 allein, unter CHF 20'000 als Paar) sowie Personen mit Bruttoeinkommen über CHF 200'000 oder Bruttovermögen über CHF 250'000.
Wie viel?
Monatliche Subvention 2026 pro Erwachsenen: Gruppe 1 CHF 348 (Einzelperson RDU bis CHF 30'000), Gruppe 2 CHF 294, Gruppe 3 CHF 240, Gruppe 4 CHF 196, Gruppe 5 CHF 164, Gruppe 6 CHF 120, Gruppe 7 CHF 87, Gruppe 8 CHF 55. Junge Erwachsene erhalten CHF 231, Kinder CHF 132 pro Monat (in Gruppe 9: CHF 106 bzw. CHF 67). EL-Beziehende erhalten höchstens die kantonale Durchschnittsprämie.
Gut zu wissen
Bei hohem Einkommen oder Vermögen wird statt des RDU gerechnet: 95 % des Bruttoeinkommens plus 1/15 des Bruttovermögens. Wer von Amtes wegen veranlagt wurde, hat in der Regel keinen Anspruch. Verschlechtert sich deine Lage dauerhaft, kannst du eine Revision beantragen.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- ge.ch: Demander un subside d'assurance-maladie 2026 (updated 2026-07-09)
- ge.ch: Barème subsides 2026 (SAM, PDF) (2026-04-21)
- ge.ch: Calculer mon subside en ligne (updated 2026-04-22)
- GDK: Synoptische Übersicht Prämienverbilligung 2026 (GE) (2026, accessed 2026-10)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.