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Prämienverbilligung Glarus 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Glarus Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Glarus erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleKantonale Steuerverwaltung Glarus, Fachstelle IPV
Frist31. Januar des Anspruchsjahres (für 2026: 31. Januar 2026, Poststempel oder Versanddatum). Bei verspätetem Antrag gibt es die Verbilligung nur für die Monate nach dem Eingangsmonat.

Wer hat Anspruch?

Du musst am 1. Januar im Kanton Glarus gemeldet und obligatorisch versichert sein. Basis ist die definitive Steuerveranlagung 2024: Total der Einkünfte plus 10 % des steuerbaren Vermögens, plus Liegenschaftsunterhalt und direkt mit der AHV abgerechnete Nebenerwerbe, minus Eigenmietwert, bezahlte Alimente und CHF 5'000 pro minderjährigem Kind. Ehepaare, eingetragene Partner und Konkubinatspaare erhalten einen gemeinsamen Betrag.

Wie bekomme ich sie?

Du musst jedes Jahr einen Antrag stellen. Ende November erhalten alle Haushalte das Formular per Post; du kannst es auf Papier an die Kantonale Steuerverwaltung, Fachstelle IPV, schicken oder auf my.gl.ch elektronisch einreichen (nicht per E-Mail). Beilegen musst du die Krankenkassenpolicen aller Haushaltsmitglieder und Ausbildungsbestätigungen für volljährige Kinder. Personen mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe müssen keinen Antrag stellen.

Wie viel?

Die Verbilligung ist die Summe der Richtprämien minus einem Selbstbehalt nach Einkommen, höchstens die effektive Prämie. Selbstbehalt 2026: 9 % bei anrechenbarem Einkommen bis CHF 40'000, 10 % bis CHF 50'000, 11 % bis CHF 60'000, 12 % bis CHF 70'000, 13 % bis CHF 80'000 und 14 % darüber. Richtprämien 2026: CHF 5'447 für Erwachsene, CHF 3'896 für junge Erwachsene und CHF 1'500 für Kinder. Beispiel: Alleinstehende Person mit CHF 35'000 anrechenbarem Einkommen erhält CHF 2'297 im Jahr.

Gut zu wissen

Kinder erhalten mindestens 80 % der Richtprämie, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen unter CHF 85'000 liegt; junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 %. Verdient ein Kind in Ausbildung netto mehr als CHF 14'000, stellt es einen eigenen Antrag. Die Landsgemeinde 2026 hat über eine Änderung des EG KVG (Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative) abgestimmt; das Merkblatt für 2027 erscheint ab Mitte November 2026.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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