Im Kanton Graubünden erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden), Chur |
|---|---|
| Frist | Die Anmeldung für 2026 ist während des ganzen Jahres möglich und muss bis 31. Dezember 2026 bei der SVA eintreffen (Posteingang zählt). Danach verfällt der Anspruch für 2026. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Du brauchst eine KVG-Grundversicherung und am 1. Januar 2026 Wohnsitz im Kanton (oder eine Aufenthaltsbewilligung von mindestens drei Monaten oder Zuzug aus dem Ausland im Laufe des Jahres). Anrechenbar ist das satzbestimmende steuerbare Einkommen plus 10 % des Reinvermögens und Aufrechnungen (u. a. Säule 2 und 3a, Spenden). Grundlage ist die definitive Steuerveranlagung 2025; fehlt sie noch, gibt es einen Vorschuss von 65 % des provisorisch berechneten Betrags. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht.
Wie bekomme ich sie?
Du musst dich anmelden: online auf sva.gr.ch oder mit dem Formular, das du bei der AHV-Zweigstelle deiner Wohngemeinde erhältst, und reichst es bei der SVA Graubünden ein. Wer für 2026 bereits eine Mitteilung für Vorschussleistung erhalten hat, gilt als angemeldet. Gemeinsam besteuerte Personen melden sich zusammen an, Kinder bis 18 mit den Eltern.
Wie viel?
Verbilligt wird die Richtprämie, soweit sie den Selbstbehalt übersteigt. Richtprämien 2026 pro Jahr für Erwachsene: CHF 5'916 (Region 1), CHF 5'532 (Region 2), CHF 5'232 (Region 3); junge Erwachsene CHF 4'368 / 4'092 / 3'912; Kinder CHF 1'404 / 1'320 / 1'248. Der Selbstbehalt beträgt 5 % bei einem Einkommen bis CHF 10'000 und steigt stufenweise bis 10 % ab CHF 40'001. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gilt bis CHF 65'000 kein Selbstbehalt, dann 25 % bis 100 % ab CHF 80'001.
Gut zu wissen
Heirat, Trennung oder Scheidung wirken erst im Folgejahr; Geburt, Tod oder Wegzug ins Ausland kannst du im laufenden Jahr melden. EL-Beziehende erhalten die Prämienpauschale über die EL. Kontakt: [email protected], 081 257 42 10.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- SVA Graubünden: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenversicherung für das Jahr 2026 (Publikation) (Juni 2026)
- SVA Graubünden: Wegleitung Individuelle Prämienverbilligung 2026 (2026)
- SVA Graubünden: Prämienverbilligung (accessed 2026-10)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.