Im Kanton Luzern erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2027).
| Zuständige Stelle | WAS Ausgleichskasse Luzern |
|---|---|
| Frist | Für 2027: bis 31. Oktober 2026. Bei späterer Anmeldung gibt es die Verbilligung erst ab dem Monat nach der Anmeldung, nicht rückwirkend. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Du musst am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnen, nach KVG versichert sein und deine Steuererklärung ordentlich eingereicht haben (oder quellensteuerpflichtig sein). Das Reinvermögen muss unter CHF 100'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200'000 (Ehepaare) liegen, plus CHF 50'000 pro Kind oder jungen Erwachsenen in Ausbildung im Haushalt. Das massgebende Einkommen ist das Nettoeinkommen der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung (höchstens vier Jahre alt) mit Aufrechnungen plus 10 % des Reinvermögens. Massgebend für Zivilstand und Familie ist der 1. November 2026.
Wie bekomme ich sie?
Du musst dich jedes Jahr neu anmelden, am einfachsten online unter ipv.was-luzern.ch, sonst bei der WAS Ausgleichskasse Luzern oder der AHV-Zweigstelle deiner Wohngemeinde. Ehepartner, Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die bei den Eltern wohnen, werden mitberechnet; pro Haushalt braucht es eine Anmeldung. Junge Erwachsene (Jahrgang 2002 bis 2008), die am 1. November 2026 nicht in Ausbildung sind oder allein wohnen, melden sich selbst an. Das Geld geht direkt an die Krankenkasse.
Wie viel?
Du hast Anspruch, wenn die Richtprämien deines Haushalts einen Prozentsatz deines massgebenden Einkommens übersteigen: 10 % Selbstbehalt plus ein nach Einkommen abgestufter Zuschlag, den der Regierungsrat jährlich festlegt. Die Richtprämien 2026 betragen in Region 1 CHF 5'628 pro Jahr für Erwachsene, CHF 4'044 für junge Erwachsene und CHF 1'308 für Kinder (Region 3: CHF 5'100, CHF 3'660, CHF 1'176). Kinder erhalten 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung 50 % der Richtprämie, solange das massgebende Einkommen 2026 CHF 77'114 (ein Elternteil) bzw. CHF 96'392 (zwei Elternteile) nicht übersteigt.
Gut zu wissen
Die Richtprämien und Grenzen für 2027 waren im Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht; die Beträge oben gelten für 2026. Hat sich dein Einkommen gegenüber der verwendeten Steuerveranlagung um mehr als 25 % verschlechtert oder bekommst du ein Kind, kannst du bis 31. Dezember 2027 eine Neuberechnung verlangen. Ist die letzte Veranlagung eine Ermessensveranlagung, besteht kein Anspruch.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- WAS Luzern: Prämienverbilligung (accessed 2026-10)
- WAS Luzern: Merkblatt Prämienverbilligung 2027 (Nr. 02/26) (August 2026)
- WAS Luzern: Berechnungsbeispiel Prämienverbilligung 2026 (accessed 2026-10)
- WAS Luzern: Richtprämien 2026 und Prämienregionen (November 2025)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.