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Prämienverbilligung Nidwalden 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Nidwalden Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Nidwalden erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleAusgleichskasse Nidwalden
FristFür 2026: 30. April 2026 (Poststempel), abgelaufen. Spätere Gesuche werden nicht berücksichtigt. Zuzug aus dem Ausland: innert 3 Monaten seit Einreise; Neugeborene: innert 3 Monaten nach der Geburt.
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Du musst am 1. Januar 2026 deinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Nidwalden haben und obligatorisch versichert sein. Massgebend ist die Summe der Steuerwerte aus der definitiven Veranlagung 2024 (Kantons- und Gemeindesteuer): Reineinkommen (Code 330) mit Aufrechnungen (z. B. Einkäufe in die 2. Säule, Liegenschaftsunterhalt) plus 20 % des Reinvermögens (Code 470). Anspruch besteht, soweit die Richtprämien 10 % dieser Summe übersteigen.

Wie bekomme ich sie?

Du musst ein Anmeldeformular einreichen. Wer laut Steuerwerten 2024 mutmasslich Anspruch hat, erhielt es bis Ende März 2026 von der Ausgleichskasse Nidwalden. Alle anderen beziehen es bei der Ausgleichskasse, laden es auf aknw.ch herunter oder melden sich dort online an; auch die Gemeindeverwaltungen helfen. Die aktuellen Versicherungspolicen müssen beiliegen. Nur Rentnerinnen und Rentner mit Ergänzungsleistungen müssen sich nicht anmelden.

Wie viel?

Die Verbilligung ist die Summe der Richtprämien minus 10 % der Summe der Steuerwerte, höchstens die geschuldete Prämie. Die Richtprämien 2026 betragen CHF 5'400 pro Jahr für Erwachsene (Jahrgang 2000 und älter), CHF 3'912 für junge Erwachsene (2001 bis 2007) und CHF 1'260 für Kinder (2008 und jünger). Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

Gut zu wissen

Kinder erhalten 80 % der Richtprämie, wenn die Summe der Steuerwerte der Eltern CHF 100'000 nicht übersteigt. Junge Erwachsene in Ausbildung erhalten die halbe Richtprämie; liegt ihr Reineinkommen über CHF 30'240, entfällt dieser Anspruch. Die Regeln für 2027 waren im Oktober 2026 noch nicht publiziert.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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