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Prämienverbilligung Obwalden 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Obwalden Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Obwalden erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleAusgleichskasse Obwalden
FristFür 2026 lief die Frist bis 31. Mai 2026 (abgelaufen). Ab 1. Juni 2026 gilt neu: Antrag bis 30. April des Anspruchsjahres, für 2027 also bis 30. April 2027. Danach ist der Anspruch verwirkt.
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Massgebend sind der steuerrechtliche Wohnsitz und die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar. Das anrechenbare Einkommen stammt aus der definitiven Steuerveranlagung von vor zwei Jahren (für 2026 das Jahr 2024): Total der Einkünfte minus Abzüge (u. a. Berufsauslagen, Versicherungsabzug, CHF 7'000 für Ehepaare und CHF 7'000 pro Kind) plus 10 % des steuerbaren Vermögens. Anspruch besteht nur, wenn das anrechenbare Einkommen unter CHF 50'000 liegt, bei Personen mit Kindern unter CHF 75'000.

Wie bekomme ich sie?

Du musst einen Antrag stellen. Wer laut der letzten definitiven Steuerveranlagung voraussichtlich Anspruch hat, erhält im November bzw. bis Ende Dezember ein Schreiben mit Login-Daten für das Online-Formular; ein Papierformular gibt es auf Anfrage. Wer kein Schreiben erhält, kann die Zugangsdaten bei der Ausgleichskasse verlangen oder sich unter akow.ch/ipv anmelden. Personen mit Ergänzungsleistungen oder wirtschaftlicher Sozialhilfe müssen keinen Antrag stellen.

Wie viel?

Die Verbilligung ist die Richtprämie minus Selbstbehalt. Für 2026 beträgt der Selbstbehalt 9,5 % des anrechenbaren Einkommens bis CHF 35'000; darüber steigt er pro weitere CHF 100 um 0,01 Prozentpunkte. Die Richtprämien 2026 betragen CHF 5'018.40 pro Jahr für Erwachsene, CHF 3'570 für junge Erwachsene und CHF 1'380 für Kinder. Beispiel des Regierungsrats: Ehepaar ohne Kinder mit CHF 35'000 anrechenbarem Einkommen erhält CHF 6'711.80. Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

Gut zu wissen

Kinder von Eltern mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 50'000 erhalten mindestens 80 % der Richtprämie, ab dem vierten Kind die volle Verbilligung. Junge Erwachsene in Ausbildung mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 25'000 erhalten mindestens 50 %. Ist dein Einkommen im Folgejahr um mindestens 25 % gesunken, kannst du eine Berechnung auf Basis des neueren Jahres beantragen.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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