Zum Inhalt springen

Prämienverbilligung Schaffhausen 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Schaffhausen Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Schaffhausen erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleSVA Schaffhausen
FristEin zugestelltes Formular musst du innert 20 Tagen einreichen; spätestens gilt der 30. April 2026. Die Verfügung kommt zwischen Februar und Juni 2026.

Wer hat Anspruch?

Du brauchst den steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton und eine KVG-Grundversicherung; massgebend sind die Verhältnisse am 1. Januar. Grundlage sind die definitiven Steuerwerte 2024 (sonst provisorische 2025): Reineinkommen plus 15 % des Vermögens und gewisse Aufrechnungen (z. B. Säule 3a), minus Entlastungsabzug und Grundabzug von CHF 9'000 (Haushalte mit Kindern) oder CHF 4'500. Es gibt keine feste Einkommensgrenze: Du hast Anspruch, wenn die Richtprämien deinen Selbstbehalt übersteigen.

Wie bekomme ich sie?

Ende Januar verschickt die SVA Antragsformulare an alle, die laut Steuerwerten voraussichtlich Anspruch haben. Wer kein Formular erhält, findet es ab etwa Mitte Februar auf svash.ch. Gemeinsam besteuerte Personen stellen einen gemeinsamen Antrag. Grenzgänger haben ein eigenes Formular.

Wie viel?

Verbilligt wird die Summe der Richtprämien minus Selbstbehalt von 15 % des anrechenbaren Einkommens (mindestens 35 % der Richtprämien). Richtprämien 2026 pro Jahr in Schaffhausen/Neuhausen: CHF 5'947 für Erwachsene, CHF 3'879 für junge Erwachsene, CHF 1'387 für Kinder; übrige Gemeinden CHF 5'620, CHF 3'618 und CHF 1'295. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung 50 %. Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

Gut zu wissen

Junge Erwachsene der Jahrgänge 2006 und 2007 können einen eigenen Antrag stellen, aber erst ab einem Jahreseinkommen 2026 von CHF 37'600. Quellenbesteuerte: 75 % des quellensteuerpflichtigen Einkommens plus 10 % des Vermögens. Kontakt: 052 632 61 11.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

Verwandte Seiten

Wisse, wie viel dir Ende Monat bleibt

Funktioniert ohne deine Bank: Wir fragen nie nach deinen Bank-Passwörtern.

Gratis starten