Im Kanton Schwyz erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2027).
| Zuständige Stelle | SVA Schwyz |
|---|---|
| Frist | Für 2027: bis spätestens 31. Dezember 2027 (Verwirkungsfrist). Wer bis im Herbst 2026 einreicht, erhält den Entscheid im Dezember 2026 und die Verbilligung ab Januar 2027. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Du musst am 1. Januar 2027 im Kanton Schwyz wohnen und obligatorisch versichert sein. Basis ist die letzte definitive Steuerveranlagung (in der Regel 2024): Reineinkommen der direkten Bundessteuer plus 10 % des Reinvermögens nach Freibeträgen (CHF 25'000 pro Erwachsenen, CHF 15'000 pro Kind oder jungen Erwachsenen in Ausbildung); Einkäufe in die 2. Säule und ausserordentlicher Liegenschaftsunterhalt werden aufgerechnet. Kein Anspruch über einem Reinvermögen (nach Freibetrag) von CHF 250'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 500'000 (Ehepaare). Die minimalen Höchsteinkommen 2026 liegen zum Beispiel bei CHF 43'554 für Alleinstehende und CHF 63'573 für Ehepaare ohne Kinder, CHF 74'631 für Ehepaare mit einem Kind.
Wie bekomme ich sie?
Wer 2026 Prämienverbilligung erhalten hat, gilt für 2027 automatisch als angemeldet und bekommt eine Anmeldebestätigung. Wer laut Steuerdaten Anspruch haben könnte und 2026 keinen hatte, erhält von der SVA Schwyz ein Anmeldeformular. Alle anderen melden sich online unter sva-sz.ch/ipvdigital an oder bestellen das Formular bei der SVA Schwyz. Personen mit Ergänzungsleistungen müssen sich nicht anmelden.
Wie viel?
Die Verbilligung ist die Differenz zwischen den Richtprämien und einem Selbstbehalt von 11 % des anrechenbaren Einkommens, höchstens die effektiv geschuldete Prämie. Die Richtprämien (90 % der Durchschnittsprämien) betragen 2026 CHF 5'583.60 pro Jahr für Erwachsene, CHF 3'931.20 für junge Erwachsene und CHF 1'285.20 für Kinder. Beispiel der SVA: Alleinstehende Person mit CHF 26'000 anrechenbarem Einkommen erhält CHF 2'723.60 im Jahr. Beträge unter CHF 50 werden nicht abgezogen.
Gut zu wissen
Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der Richtprämie; dafür gelten höhere Einkommensgrenzen (2026 z. B. CHF 84'279.75 für Ehepaare mit einem Kind). Die Richtprämien und Höchsteinkommen für 2027 erscheinen Anfang November 2026 auf sva-sz.ch; die Beträge oben sind jene von 2026. Die Geburt eines Kindes kann bis 31. März 2028 gemeldet werden.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- SVA Schwyz: Prämienverbilligung (IPV) (accessed 2026-10)
- SVA Schwyz: Merkblatt Prämienverbilligung im Kanton Schwyz 2027 (accessed 2026-10)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.