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Prämienverbilligung Solothurn 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Solothurn Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Solothurn erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleAusgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Zuchwil
FristDas zugestellte Formular musst du innert 30 Tagen zurückschicken, sonst verfällt der Anspruch. Für 2026 ist diese Frist laut AKSO abgelaufen (Ausnahme: Personen ohne definitive Steuerveranlagung 2024). Quellenbesteuerte haben bis 31. Dezember 2026 Zeit.
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Grundlage sind die rechtskräftigen Steuerdaten, für 2026 die definitive Steuerveranlagung 2024. Zum massgebenden Einkommen zählt ein Anteil des satzbestimmenden Vermögens von 50 %. Der Einkommensgrenzwert 2026 beträgt CHF 74'000 für Erwachsene; derselbe Wert gilt für die Verbilligung von 80 % bei Kindern und 50 % bei jungen Erwachsenen. Stieg dein Einkommen 2025 um mehr als 20 % oder dein Vermögen um mindestens CHF 20'000, musst du das auf dem Antrag angeben.

Wie bekomme ich sie?

Die Ausgleichskasse wertet die Steuerdaten aus und schickt allen, die voraussichtlich Anspruch haben, ein Antragsformular. Du unterschreibst es und schickst es mit allfälligen Unterlagen zurück. Quellenbesteuerte Personen müssen selbst einen Antrag stellen; das Formular gibt es ab Mai des Anspruchsjahres auf der Website oder beim Arbeitgeber. Massgebend sind deine persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2026.

Wie viel?

Die Verbilligung richtet sich nach Richtprämien abzüglich eines Eigenanteils von 10 % bis 16 % des massgebenden Einkommens. Richtprämien 2026: CHF 422 für Erwachsene (Durchschnittsprämie CHF 602), CHF 305 für junge Erwachsene (CHF 435), CHF 98 für Kinder (CHF 139). Die Auszahlungslimite pro erwachsene Person beträgt CHF 240. Die IPV wird rückwirkend ab 1. Januar direkt an die Krankenkasse bezahlt.

Gut zu wissen

Bei Konkubinatspaaren mit Kindern zählen die Einkommen beider Eltern, wenn beide einen halben Sozialabzug geltend machen. Junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren in Ausbildung stehen auf dem Antrag der Eltern. Kontakt: [email protected], 032 686 22 09.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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