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Prämienverbilligung St. Gallen 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton St. Gallen Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton St. Gallen erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleSozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA St.Gallen)
FristFür einen ganzjährigen Anspruch muss der Antrag bis 31. März eintreffen: für 2026 war das der 31. März 2026, für 2027 ist es der 31. März 2027. Später eingereichte Anträge gelten erst ab dem Monat der Anmeldung, ausser du warst unverschuldet verhindert (z. B. schwere Krankheit).
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Du brauchst am 1. Januar zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton. Für 2026 zählt das Reineinkommen (Code 248) der Steuerperiode 2024, für 2027 jenes von 2025, plus 20 % des steuerbaren Vermögens und Aufrechnungen (u. a. Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe), minus CHF 4'000 pro Kind. Wer mehr als CHF 100'000 steuerbares Vermögen hat, erhält nichts; mit Kindern steigt die Grenze um CHF 20'000 pro Kind und CHF 40'000 pro jungen Erwachsenen, höchstens auf CHF 150'000. Eine feste Einkommensgrenze gibt es nicht: Anspruch besteht, wenn die Referenzprämie den Selbstbehalt übersteigt.

Wie bekomme ich sie?

Du musst jedes Jahr neu einen Antrag stellen, am besten online auf svasg.ch/ipv; wer das nicht kann, wendet sich an die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde. Die SVA schreibt bis Ende Dezember alle an, die voraussichtlich Anspruch haben. Für 2027 kannst du dich neu schon ab September 2026 anmelden. EL- und Sozialhilfebeziehende müssen sich nicht anmelden.

Wie viel?

Die IPV ist die regionale Referenzprämie minus Selbstbehalt; der Selbstbehalt beginnt je nach Familienstand und Einkommen bei 10,96 % des anrechenbaren Einkommens. Referenzprämien 2026 pro Jahr für Erwachsene: CHF 6'285.60 (Region I), CHF 5'879.40 (Region II), CHF 5'681.40 (Region III); junge Erwachsene CHF 4'492.80 / 4'218.00 / 4'063.20; Kinder CHF 1'462.80 / 1'351.20 / 1'306.80. Ausbezahlt wird ab CHF 100 pro Person, direkt an die Krankenkasse. Die Werte für 2027 legt die Regierung in der ersten Dezemberhälfte 2026 fest.

Gut zu wissen

Wer aus einem anderen Kanton zuzieht, hat erst im Folgejahr Anspruch; bei Zuzug aus dem Ausland ab dem Monat der Anmeldung (Frist 31. Dezember). Quellenbesteuerte: 75 % des Bruttoeinkommens 2024. Kontakt: 071 282 61 91.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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