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Prämienverbilligung Tessin 2027: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Tessin Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Tessin erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2027).

Zuständige StelleIstituto delle assicurazioni sociali (IAS), Servizio sussidi assicurazione malattia, Bellinzona
FristFür 2027 bis am 31. Dezember 2026. Ein späterer Antrag gilt erst ab dem Monat nach dem Einreichen.
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Massgebend ist das verfügbare Einkommen des Haushalts aus der Steuerveranlagung 2024 (für 2027): alle Einkünfte plus 1/15 des Nettovermögens, minus durchschnittliche Referenzprämie, Sozialbeiträge, bezahlte Alimente, Berufskosten (max. CHF 4'000) und Schuldzinsen (max. CHF 3'000). Liegt es unter der Grenze für deinen Haushaltstyp, hast du Anspruch. Grenzen 2026: Alleinstehende ohne Kinder CHF 35'547, Paare ohne Kinder CHF 53'056, Paare mit 1 Kind CHF 97'420.

Wie bekomme ich sie?

Die Prämienverbilligung heisst im Tessin RIPAM und muss jedes Jahr beantragt werden. Für 2027 füllst du den Antrag online auf www.ti.ch/ripam aus; pro Haushalt (Unità di riferimento) gibt es nur einen Antrag. Wer EL zur AHV/IV, Familienzulagen AFI/API oder Sozialhilfe bezieht, muss nichts tun: Der Anspruch wird von Amtes wegen geprüft.

Wie viel?

Die Verbilligung sinkt stufenlos, je höher das verfügbare Einkommen ist. Höchstbeträge 2026 pro Jahr: Erwachsene CHF 6'132, junge Erwachsene (19 bis 25) CHF 4'699.20, Minderjährige CHF 1'461.60. Unter CHF 120 pro Person und Jahr wird nichts ausbezahlt. Die Referenzprämien für 2027 legt der Kanton im November 2026 fest.

Gut zu wissen

Nach der kantonalen Abstimmung vom 28. September 2025 hat der Grosse Rat im Juni 2026 eine erste Etappe beschlossen, die die RIPAM ab 1. Januar 2027 erhöhen soll; die volle Umsetzung ist für 2029 vorgesehen. Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gelten Mindestanteile von 80 % bzw. 50 % der Referenzprämie. Der Betrag geht direkt an die Krankenkasse.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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