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Prämienverbilligung Thurgau 2026: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Thurgau Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Thurgau erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).

Zuständige StelleAmt für Gesundheit Kanton Thurgau; Antrag bei der Krankenkassenkontrollstelle der Wohngemeinde, Auszahlung über das Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ TG)
FristDer Antrag für 2026 muss bis am 31. Dezember 2026 bei der Wohngemeinde sein, sonst verfällt der Anspruch vollständig.

Wer hat Anspruch?

Massgebend ist die einfache Steuer (100 %) gemäss den provisorischen Steuerdaten per 1. Januar 2026. Erwachsene haben Anspruch, wenn diese höchstens CHF 800 beträgt, Kinder bis 18, wenn sie bei den Eltern höchstens CHF 1'600 beträgt. Wer steuerbares Vermögen über CHF 0 hat, erhält keine Prämienverbilligung; das gilt auch für Kinder, deren Eltern Vermögen ausweisen.

Wie bekomme ich sie?

Im Thurgau gilt das reine Antragsprinzip: Du musst jedes Kalenderjahr einen Antrag stellen. Die Gemeinden ermitteln die Berechtigten anhand der provisorischen Steuerdaten per 1. Januar und schicken ihnen im Frühling ein Antragsformular. Den unterschriebenen Antrag gibst du bei der Krankenkassenkontrollstelle deiner Wohngemeinde ab. Wer kein Formular erhalten hat, kann es das ganze Jahr bei der Gemeinde verlangen; EL-Bezüger brauchen keinen Antrag.

Wie viel?

Pauschalen 2026 pro Jahr für Erwachsene: einfache Steuer bis CHF 400 ergibt CHF 3'408, bis CHF 600 ergibt CHF 2'556, bis CHF 800 ergibt CHF 1'704. Kinder (einfache Steuer der Eltern bis CHF 1'600): CHF 1'236. Junge Erwachsene in Ausbildung erhalten 50 % der effektiven Grundprämie, höchstens CHF 2'376.

Gut zu wissen

Der Regierungsrat hat im Dezember 2025 eine Gesetzesänderung an den Grossen Rat überwiesen: Ab 2027 sollen die Grenzen für Erwachsene auf CHF 600, 900 und 1'200 und für Kinder auf CHF 2'400 steigen, bei etwas tieferen Beiträgen pro Person. Ob das Parlament zugestimmt hat, ist noch offen. Verschlechtert sich deine Lage, kannst du innert 30 Tagen nach der definitiven Steuerrechnung eine Neubemessung verlangen.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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