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Prämienverbilligung Zürich 2027: Anspruch, Antrag und Fristen

Wer im Kanton Zürich Prämienverbilligung erhält, wie du sie beantragst und bis wann. Mit den offiziellen Quellen.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Im Kanton Zürich erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2027).

Zuständige StelleSVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich)
FristAntrag für 2027 bis spätestens 31. März 2028 (für 2026: bis 31. März 2027).
Offizieller RechnerAnspruch berechnen

Wer hat Anspruch?

Massgebend ist der Wohnsitz am 1. Januar 2027 und das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Die Einkommensgrenzen hängen von der Prämienregion (1 bis 3), dem Alter und der Zahl der Kinder ab: Für eine Einzelperson über 25 ohne Kinder liegen sie 2027 zwischen CHF 50'570 (Region 3) und CHF 59'420 (Region 1), für Verheiratete ohne Kinder zwischen CHF 80'575 und CHF 94'670. Kein Anspruch besteht bei einem steuerbaren Vermögen über CHF 150'000 (Einzelpersonen) bzw. CHF 300'000 (Verheiratete, Alleinerziehende). Provisorisch rechnet die SVA mit den Steuerfaktoren 2024, definitiv mit jenen von 2027.

Wie bekomme ich sie?

Du musst einen Antrag stellen. Die SVA Zürich schickt Personen, die laut den letzten definitiven Steuerdaten (in der Regel 2024) Anspruch haben könnten, ein Antragsformular; der Online-Antrag ist vorausgefüllt. Wer keines bekommt, kann ab August 2026 online unter svazurich.ch/nachmeldung einen Antrag stellen. Die SVA zahlt das Geld direkt an die Krankenkasse, die es ab Januar 2027 von der Prämienrechnung abzieht.

Wie viel?

Zürich nutzt ein Eigenanteilsmodell: Du zahlst die Differenz zwischen deiner Prämie und der Referenzprämie (70 % der regionalen Durchschnittsprämie) sowie einen Eigenanteil von deinem massgebenden Einkommen; den Rest übernimmt der Kanton. Der Eigenanteilssatz 2027 beträgt 11,8 % für Verheiratete und 9,4 % für Alleinstehende und Alleinerziehende. Die SVA überweist provisorisch 80 % des Betrags; der Rest folgt oder wird zurückgefordert, sobald die Steuerdaten 2027 definitiv sind.

Gut zu wissen

Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie (83 % der regionalen Durchschnittsprämie 2027), bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 71'200 (nur minderjährige Kinder) bzw. CHF 94'900 (mit jungen Erwachsenen in Ausbildung). Über diesen Grenzen sinkt der Mindestanspruch um 60 % des Mehreinkommens. Rückwirkend wurden die Eigenanteilssätze 2026 erhöht (Verheiratete von 10,5 auf 11,0 %, Alleinstehende von 8,4 auf 8,8 %). Eine Teilrevision des EG KVG soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Die Prämien im Budget

Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.

Quellen

Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.

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