Die AHV-Rente früher beziehen
Die AHV-Altersrente kannst du ab 63 vorbeziehen, seit der Reform AHV 21 auch monatsweise. Die Rente wird dafür um 6,8 % pro Vorbezugsjahr gekürzt, lebenslang: Zwei Jahre Vorbezug kosten 13,6 % der Rente, auch nach 65 und auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente.
Der Rechner zeigt, was du vor 65 zusätzlich erhältst und ab welchem Alter die ungekürzte Rente insgesamt mehr bezahlt hätte.