Vor Steuern (Quellensteuer oder Steuererklärung). Viele Pensionskassen ziehen mehr als das gesetzliche Minimum ab: Deine Lohnabrechnung zeigt den echten Betrag.
Vom Brutto- zum Nettolohn
Vom Bruttolohn zieht der Arbeitgeber die Sozialversicherungen ab: AHV/IV/EO 5,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,1 % (bis CHF 148 200), den Beitrag an die Pensionskasse und die Nichtberufsunfallversicherung. Der Rechner nimmt für die Pensionskasse das gesetzliche Minimum: die Hälfte der altersabhängigen Altersgutschrift auf dem koordinierten Lohn.
Die Steuern sind nicht abgezogen. Die meisten Angestellten zahlen sie selbst über die Steuererklärung; wer Quellensteuer zahlt, hat einen zusätzlichen Abzug auf dem Lohnausweis.
Gut zu wissen
Viele Pensionskassen versichern mehr als das Minimum; dann ist der Abzug höher, und du sparst mehr fürs Alter.
Bei 13 Monatslöhnen ist der einzelne Monatslohn tiefer, das Jahrestotal gleich.
Leg für die Steuern jeden Monat etwas zur Seite.
Häufige Fragen
Warum ist mein Abzug für die Pensionskasse höher?
Viele Pensionskassen haben höhere Beiträge als das gesetzliche Minimum oder versichern den ganzen Lohn. Deine Lohnabrechnung zeigt den echten Betrag.
Wie hoch ist die NBU?
Das hängt vom Arbeitgeber und der Versicherung ab, meist zwischen 0,5 und 1,5 % des Lohns. Unter 8 Stunden pro Woche bist du nicht NBU-versichert.
Sind die Steuern abgezogen?
Nein. Die Steuern hängen von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Abzügen ab. Leg dafür monatlich einen Betrag zurück.
Richtwerte. Keine Finanzberatung.
Wisse, wie viel dir Ende Monat bleibt
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