Im Kanton Basel-Landschaft erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | SVA Basel-Landschaft (Ausgleichskasse Basel-Landschaft) |
|---|---|
| Frist | Ein zugestelltes Formular musst du innert einem Jahr seit Zustellung zurückschicken. Wer kein Formular erhalten hat, muss sich bis Ende des Anspruchsjahres (für 2026: 31. Dezember 2026) melden, sonst verfällt der Anspruch. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Massgebend ist die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres, für 2026 also 2024. Das Jahreseinkommen ist das Zwischentotal der steuerbaren Einkünfte plus Nettoertrag aus vermieteten Liegenschaften und 20 % des steuerbaren Vermögens, minus abziehbare Unterhaltsbeiträge und CHF 5'000 pro Kind. Obergrenzen: CHF 31'000 für eine erwachsene Person ohne Kinder, CHF 52'000 mit 1 Kind, CHF 68'000 mit 2 Kindern; CHF 51'000 für zwei Erwachsene ohne Kinder, CHF 72'000 mit 1 Kind, CHF 88'000 mit 2 Kindern; je weiteres Kind CHF 11'000 mehr.
Wie bekomme ich sie?
Wer seit mindestens zwei Jahren im Kanton steuerpflichtig ist und Anspruch hat, erhält automatisch ein Antragsformular mit dem berechneten Betrag, innert einem Monat nach der definitiven Staatssteuerveranlagung. Du musst es vollständig ausgefüllt zurückschicken. Wer kein Formular erhält, muss sich selbst schriftlich bei der SVA melden. Voraussetzung ist der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar.
Wie viel?
Die Verbilligung ist die Jahresrichtprämie minus 7,75 % des massgebenden Jahreseinkommens, höchstens die tatsächlich bezahlte Prämie. Richtprämien 2026: CHF 383 pro Monat für Erwachsene, CHF 318 für junge Erwachsene, CHF 164 für Kinder. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene bis 25 mindestens 50 % der Richtprämie. Der Betrag geht direkt an die Krankenkasse.
Gut zu wissen
Ändert sich dein Einkommen gegenüber der Veranlagung um mehr als 20 % oder die Zusammensetzung des Haushalts, kannst du eine Anpassung beantragen. Der Kanton baut sein System wegen des Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative um; die heutigen Grenzen können sich deshalb ändern. Kontakt: [email protected], 061 425 24 00.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- SVA BL: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) (accessed 2026-10)
- SVA BL: Ordentlicher Anspruch (accessed 2026-10)
- SGS 362 EG KVG Basel-Landschaft (§§ 8–9c) (Stand 01.04.2023)
- SGS 362.1 Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung (Stand 01.01.2014)
- SGS 362.12 Prämienverbilligungsverordnung (PVV), § 5 Richtprämie (Stand 01.01.2026)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.