Im Kanton Basel-Stadt erhalten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien. Hier steht, wer Anspruch hat, wie du sie erhältst und bis wann, nach den offiziellen Angaben des Kantons (2026).
| Zuständige Stelle | Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt (ASB) |
|---|---|
| Frist | Es gibt keine feste Jahresfrist. Der Anspruch beginnt frühestens im Monat nach dem Antrag, zu spät gestellte Monate gehen also verloren. Bei Zuzug aus dem Ausland gilt der Anspruch ab Versicherungsbeginn, wenn du den Antrag innert drei Monaten stellst. |
| Offizieller Rechner | Anspruch berechnen |
Wer hat Anspruch?
Du musst seit 1. Januar im Kanton wohnen (oder im laufenden Jahr aus dem Ausland zugezogen sein) und das Haushaltseinkommen muss unter der Grenze liegen. Massgebend ist das Nettoeinkommen inkl. Kinder- und Ausbildungszulagen, plus vorgelagerte Leistungen und ein Vermögensanteil; Grundlage ist meist die letzte Steuerveranlagung, bei 20 % Abweichung die aktuellen Belege. Vom Vermögen sind CHF 37'500 (Einzelperson), CHF 60'000 (Paar) und CHF 15'000 pro Kind frei, der Rest zählt zu 10 % als Einkommen. Höchstgrenzen 2026 (Gruppe 22): CHF 49'375 für 1 Person, CHF 79'000 für 2, CHF 97'000 für 4 Personen.
Wie bekomme ich sie?
Du musst einen Antrag beim Amt für Sozialbeiträge stellen, online oder mit dem PDF-Formular per Post an Grenzacherstrasse 62, Basel. Ein Antrag pro Haushalt genügt. Beilagen gemäss Merkblatt: Policen, Lohnbelege der letzten drei Monate, Renten- und Vermögensbelege. Wer Sozialhilfe bezieht, erhält während dieser Zeit keine Prämienverbilligung.
Wie viel?
Basel-Stadt zahlt feste Monatsbeiträge nach 22 Einkommensgruppen. 2026 erhalten Erwachsene zwischen CHF 444 (tiefste Gruppe) und CHF 17 pro Monat, junge Erwachsene zwischen CHF 329 und CHF 229, Kinder zwischen CHF 157 und CHF 124. Mit einem alternativen Versicherungsmodell (Hausarzt, HMO usw.) gibt es pro Monat bis zu CHF 30 mehr für Erwachsene und CHF 6 für Kinder und junge Erwachsene.
Gut zu wissen
Wer weniger als 80 % arbeitet, braucht einen anerkannten Grund (z. B. Kinder unter 16, Krankheit, Alter über 60); sonst rechnet das Amt ein hypothetisches Einkommen von CHF 28'800 pro erwachsene Person an. Der Rechner ist ein allgemeiner Kurztest für mehrere Sozialleistungen. Kontakt: [email protected], 061 267 87 11.
Die Prämien im Budget
Die Verbilligung geht direkt an die Krankenkasse: Deine Monatsprämie sinkt. Trag in Xpenses die Prämie ein, die du effektiv bezahlst, und die Prognose für Ende Monat rechnet damit.
Quellen
- bs.ch: Prämienverbilligung (accessed 2026-10)
- ASB: Einkommensgruppen, -grenzen und IPV-Beiträge ab 1. Januar 2026 (RRB vom 21. Oktober 2025) (2025-10-21)
Die Regeln ändern jedes Jahr; massgebend ist der Entscheid der kantonalen Stelle.