Die Lohnabrechnung lesen
Vom Bruttolohn gehen diese Abzüge weg (Stand 2026):
| Abzug | Dein Anteil | Ab wann |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % | ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1,1 % bis 148 200 Franken Jahreslohn | wie AHV |
| Pensionskasse (BVG) | je nach Kasse, Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte | Jahreslohn über 22 680 Franken: Tod und Invalidität ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, Altersparen ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag |
| NBU (Nichtberufsunfall) | je nach Versicherer | ab mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber |
Der Arbeitgeber zahlt den gleichen AHV/IV/EO- und ALV-Anteil noch einmal dazu. Versichert ist in der Pensionskasse der koordinierte Lohn: der Teil zwischen 26 460 und 90 720 Franken, mindestens 3780 Franken. Arbeitest du weniger als acht Stunden pro Woche, bist du nicht gegen Freizeitunfälle versichert; dann muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse bleiben.
Die erste Steuererklärung
Das Einkommen von Kindern wird den Eltern zugerechnet, ausser dem eigenen Erwerbseinkommen: Dafür wirst du schon als Minderjährige oder Minderjähriger selbständig besteuert (Art. 9 Abs. 2 DBG). Wann du die erste Steuererklärung erhältst, regelt der Kanton. Im Kanton Solothurn zum Beispiel kommt sie im Jahr nach der Volljährigkeit, mit Abgabetermin 31. März. Bis zu einer gewissen Höhe, die in Lehre und Studium selten erreicht wird, fallen dort noch keine Einkommenssteuern an; die Steuererklärung musst du trotzdem ausfüllen. Den Nettolohn trägst du aus dem Lohnausweis ein.
Säule 3a
In die Säule 3a einzahlen kann, wer ein Erwerbseinkommen hat. Wer einer Pensionskasse angehört, kann 2026 höchstens 7258 Franken einzahlen; ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken (Art. 7 BVV 3, BSV-Ratgeber 2026). Die Einzahlungen kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Geld ist gebunden. Mit einem Lehrlingslohn lohnt sich zuerst eine Reserve auf dem Sparkonto.
Budget in der Lehre
Was du selbst verdienst, gehört dir. Lebst du bei den Eltern, können sie einen angemessenen Beitrag an deinen Unterhalt verlangen (Art. 323 ZGB). Die Budgetberatung Schweiz zeigt für minderjährige Lernende mit 1000 Franken netto pro Monat dieses Beispiel (Version 2025/2026):
| Posten | Franken pro Monat |
|---|---|
| Krankenkasse KVG (ohne Prämienverbilligung) | 120 |
| Fahrkosten | 120 |
| Handy | 30 |
| Kleider, Schuhe | 100 |
| Freizeit, Taschengeld | 180 |
| Coiffeur, Körperpflege | 60 |
| Streaming | 10 |
| Hobbys | 50 |
| Rückstellungen (Franchise, Augen, Zähne, Exkursionen, Geräte) | 110 |
| Sparen (Ferien, Fahrstunden) | 160 |
| Auswärtige Verpflegung oder Kost und Logis | 60 |
Steuern sind in diesem Beispiel noch nicht eingerechnet. Für volljährige Lernende rechnet die Budgetberatung je nach Lohn mit 10 bis 40 Franken Steuern pro Monat. Den 13. Monatslohn regelst du am besten individuell.
So kommt der erste Lohn ins Monatsbudget
- Den Nettolohn als Einnahme eintragen, nicht den Bruttolohn.
- Feste Ausgaben wie Handy, ÖV-Abo und Krankenkasse zuerst erfassen, dann persönliche Ausgaben.
- Einen fixen Sparbetrag am Zahltag einplanen, zum Beispiel für Fahrstunden oder Ferien.
- Ab dem Jahr der ersten Steuererklärung eine monatliche Steuerrückstellung einrechnen.
Quellen
- BSV: Ratgeber Sozialversicherungen – ein praktischer Leitfaden für KMU, Ausgabe 2026 (Ausgabe 2026, abgerufen 2026-10-11)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026, abgerufen 2026-10-11)
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.08 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (Stand 1. Januar 2025, abgerufen 2026-10-11)
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), SR 831.40 / LPP, Art. 2, 7, 8, 66 (Fassung vom 2025-01-01 (neueste auf Fedlex), abgerufen 2026-10-11)
- Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2), SR 831.441.1, Art. 5 (Fassung vom 2026-08-01, abgerufen 2026-10-11)
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), SR 832.202, Art. 13 (Fassung vom 2026-01-01, abgerufen 2026-10-11)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11 / LIFD, Art. 9 (Fassung vom 2026-09-02, abgerufen 2026-10-11)
- Verordnung über die Säule 3a (BVV 3), SR 831.461.3 / OPP 3, Art. 7 (Fassung vom 2025-01-01, abgerufen 2026-10-11)
- Zivilgesetzbuch (ZGB), SR 210 / Code civil (CC), Art. 323 (Fassung vom 2026-07-01, abgerufen 2026-10-11)
- Kanton Solothurn, Steueramt: Jugendbrief (abgerufen 2026-10-11)
- ch.ch: Steuererklärung (abgerufen 2026-10-11)
- Dachverband Budgetberatung Schweiz: Budgetbeispiele für Lernende – Minderjährige (Version 2025/2026, abgerufen 2026-10-11)
- Dachverband Budgetberatung Schweiz: Budgetbeispiele für Lernende – Volljährige (Version 2025/2026, abgerufen 2026-10-11)