Was diese Beträge gelten
Die Zahlen auf dieser Seite gelten für die direkte Bundessteuer im Steuerjahr 2026. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sie am 11. September 2025 in ihrem Rundschreiben zur kalten Progression veröffentlicht. Fast alle Beträge sind gleich wie 2025. Neu ist nur der Kilometersatz fürs Auto: 75 statt 70 Rappen.
Wichtig: Deine Steuererklärung umfasst auch die Kantons- und Gemeindesteuer. Dort legt jeder Kanton seine eigenen Abzüge fest, und die weichen oft stark von den Bundeswerten ab. Ein Fahrkostenabzug kann im Kanton tiefer oder höher sein als beim Bund. Prüf deshalb die Wegleitung deines Kantons.
Vorsorge: Säule 3a und Pensionskasse
- Säule 3a mit Pensionskasse: höchstens 7'258 Franken pro Jahr (BSV, Beträge ab 1. Januar 2026).
- Säule 3a ohne Pensionskasse (zum Beispiel Selbständige): 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36'288 Franken.
- Beiträge und Einkäufe in die Pensionskasse: Was du nach Gesetz, Statut oder Reglement einzahlst, ziehst du ab (Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG). Das Gesetz nennt dafür keinen festen Höchstbetrag. Wie viel du einkaufen darfst, steht in deinem Vorsorgeausweis.
Für 2027 hat der Bundesrat am 2. Oktober 2026 höhere 3a-Limiten beschlossen: 7'373 Franken mit Pensionskasse und 36'864 Franken ohne.
Arbeitsweg, Verpflegung und Weiterbildung
| Abzug | 2026 |
|---|---|
| Fahrkosten zur Arbeit, Maximum | 3'300 Fr. |
| Auto pro Kilometer | 0.75 Fr. |
| Motorrad pro Kilometer | 0.40 Fr. |
| Velo, Mofa (pauschal) | 700 Fr. |
| Auswärtige Verpflegung, voller Abzug | 15 Fr. pro Tag, max. 3'200 Fr. |
| Auswärtige Verpflegung, halber Abzug | 7.50 Fr. pro Tag, max. 1'600 Fr. |
| Übrige Berufskosten (Pauschale) | min. 2'000, max. 4'000 Fr. |
| Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung | max. 13'000 Fr. |
Die Fahrkosten sind beim Bund auf 3'300 Franken gedeckelt, auch wenn dein Arbeitsweg mehr kostet. Ein ÖV-Abo ziehst du bis zu diesem Betrag ab.
Familie und Kinder
- Kinderabzug: 6'800 Franken pro Kind. Zusätzlich sinkt die geschuldete Bundessteuer um 263 Franken pro Kind.
- Kinderdrittbetreuung: nachgewiesene Kosten bis 25'800 Franken pro Kind, solange das Kind noch nicht 14 ist und die Betreuung mit Arbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit zusammenhängt.
- Zweiverdienerabzug: Arbeiten beide Ehepartner, gehen 50 Prozent des tieferen Erwerbseinkommens ab, mindestens 8'600 und höchstens 14'100 Franken.
- Verheiratetenabzug: 2'800 Franken.
- Unterstützungsabzug: 6'800 Franken pro unterstützte Person.
Versicherungsprämien und Sparzinsen
Krankenkassenprämien, Lebens- und Unfallversicherung sowie Zinsen auf Sparkonten ziehst du gemeinsam bis zu einem Höchstbetrag ab. Wer nicht in die 2. Säule und die Säule 3a einzahlt, darf mehr abziehen.
| Person | mit 2. Säule und 3a | ohne 2. Säule und 3a |
|---|---|---|
| Verheiratet | 3'700 Fr. | 5'550 Fr. |
| Alle anderen | 1'800 Fr. | 2'700 Fr. |
| Zuschlag pro Kind oder unterstützte Person | 700 Fr. | 700 Fr. |
Bei vielen Haushalten übersteigt allein die Krankenkassenprämie diesen Betrag. Der Abzug ist dann schnell ausgeschöpft.
Spenden, Parteien und Krankheitskosten
- Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen in der Schweiz oder an Bund, Kantone und Gemeinden: abziehbar, wenn sie im Jahr mindestens 100 Franken erreichen. Höchstens 20 Prozent deines Einkommens nach Abzug der Berufskosten und allgemeinen Abzüge (Art. 33a DBG).
- Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien: bis 10'600 Franken.
- Krankheits- und Unfallkosten, die du selbst bezahlst: nur der Teil über 5 Prozent deines Nettoeinkommens.
Quellen
- ESTV, Rundschreiben: Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2026 (2-215-D-2025-d) (2025-09-11)
- BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 (2025-11-06)
- BSV FAQ, Welche Beiträge kann ich in die Säule 3a einzahlen? (Stand 2025/26)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11, Art. 33 und 33a (Stand 2026-09-02)
- BSV/ESTV, Medienmitteilung: AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken (3a-Limiten 2027) (2026-10-02)