Existenzminimum bei einer Lohnpfändung berechnen
Wird dein Lohn gepfändet, darf das Betreibungsamt nur nehmen, was über dem Existenzminimum liegt. Die Grundlage sind die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten von 2009, die die Kantone übernommen haben. Der monatliche Grundbetrag ist 1'200 Franken für Alleinstehende, 1'350 Franken für Alleinerziehende und 1'700 Franken für Ehepaare. Pro Kind kommen 400 Franken dazu, ab 10 Jahren 600 Franken.
Zum Grundbetrag zählt das Amt deine Miete, Heiz- und Nebenkosten, die obligatorische Krankenkassenprämie und nötige Berufsauslagen: ÖV-Abo, auswärtige Mahlzeiten von 9 bis 11 Franken oder 5.50 Franken pro Tag bei Schicht- und Schwerarbeit. Bezahlte Alimente werden ebenfalls berücksichtigt.
Steuern gehören nicht dazu. Das ist eine häufige Falle, denn sie laufen während der Pfändung weiter. Der Rechner zeigt dir dein ungefähres Existenzminimum und den Betrag, der gepfändet werden kann. Massgebend ist die Berechnung deines Betreibungsamts; einzelne Kantone weichen ab.