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Rechner

Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung berechnen

Taggeld und Gesamtbetrag der EO bei Mutterschaft (14 Wochen) und für den anderen Elternteil (2 Wochen), nach deinem Lohn.

Zahlen geprüft: Oktober 2026 · Methodik und Quellen

Mutterschaftsentschädigung total
15’680.00
Taggeld Mutterschaft
160.00
Anderer Elternteil: Entschädigung total
2’613.38
Anderer Elternteil: Taggeld
186.67

Für Angestellte 80 % des Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag. Von der Entschädigung werden Sozialbeiträge abgezogen, und viele Arbeitgeber zahlen vertraglich mehr. Selbständige: Massgebend ist das AHV-Einkommen des Jahres.

Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung berechnen

Nach der Geburt zahlt die Erwerbsersatzordnung (EO) erwerbstätigen Müttern 14 Wochen lang ein Taggeld, das sind 98 Tage. Es beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, höchstens 220 Franken pro Tag. Bei Angestellten gilt: Monatslohn mal 0,8 geteilt durch 30. Ab 8'250 Franken Monatslohn erreichst du das Maximum. Bleibt dein Baby länger als zwei Wochen im Spital, kann sich der Anspruch um bis zu 56 Tage verlängern.

Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat zwei Wochen Urlaub, also zehn Arbeitstage. Die EO zahlt dafür höchstens 14 Taggelder nach der gleichen Formel. Der Urlaub muss in den ersten sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden, am Stück oder tageweise.

Anspruch hast du, wenn du in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV versichert warst und davon mindestens fünf Monate gearbeitet hast. Der Rechner zeigt dir Taggeld und Gesamtbetrag. Auf dem Taggeld werden AHV-Beiträge abgezogen; manche Arbeitgeber zahlen mehr als die EO.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich pro Tag?

80 % deines durchschnittlichen Einkommens, höchstens 220 Franken. Bei 6'000 Franken Monatslohn sind es 6'000 mal 0,8 geteilt durch 30, also 160 Franken pro Tag.

Wie lange dauert der Vaterschaftsurlaub?

Zwei Wochen, also zehn Arbeitstage bei Vollzeit. Die EO zahlt höchstens 14 Taggelder, weil die Wochenenden mitgezählt werden. Du musst sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt beziehen.

Muss ich danach wieder arbeiten?

Für die normalen 14 Wochen nicht. Nur die Verlängerung bei einem langen Spitalaufenthalt des Babys setzt voraus, dass du nach dem Mutterschaftsurlaub wieder arbeitest.

Richtwerte. Keine Finanzberatung.

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