Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung berechnen
Nach der Geburt zahlt die Erwerbsersatzordnung (EO) erwerbstätigen Müttern 14 Wochen lang ein Taggeld, das sind 98 Tage. Es beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, höchstens 220 Franken pro Tag. Bei Angestellten gilt: Monatslohn mal 0,8 geteilt durch 30. Ab 8'250 Franken Monatslohn erreichst du das Maximum. Bleibt dein Baby länger als zwei Wochen im Spital, kann sich der Anspruch um bis zu 56 Tage verlängern.
Der Vater oder die Ehefrau der Mutter hat zwei Wochen Urlaub, also zehn Arbeitstage. Die EO zahlt dafür höchstens 14 Taggelder nach der gleichen Formel. Der Urlaub muss in den ersten sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden, am Stück oder tageweise.
Anspruch hast du, wenn du in den neun Monaten vor der Geburt in der AHV versichert warst und davon mindestens fünf Monate gearbeitet hast. Der Rechner zeigt dir Taggeld und Gesamtbetrag. Auf dem Taggeld werden AHV-Beiträge abgezogen; manche Arbeitgeber zahlen mehr als die EO.