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Ein Kind kommt: Krankenkasse, Mutterschaftsurlaub, Zulagen und Budget

Krankenkasse innert drei Monaten, 80 % Lohnersatz bis 220 Franken pro Tag, Kinderzulage ab 215 Franken: was sich mit einem Baby im Budget ändert.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Krankenkasse für das Baby

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert drei Monaten nach der Geburt für Krankenpflege versichert werden (Art. 3 KVG). Meldest du dein Kind rechtzeitig an, gilt die Versicherung ab der Geburt (Art. 5 Abs. 1 KVG). Bei verspätetem Beitritt beginnt sie erst mit dem Beitritt, und bei nicht entschuldbarer Verspätung kommt ein Prämienzuschlag dazu, den die Eltern schulden (Art. 5 Abs. 2 und 2bis KVG). Die Prämie für das Kind ist ab dem ersten Monat ein neuer Fixposten.

Mutterschafts- und Urlaub des andern Elternteils

  • Mutter: 14 Wochen bzw. 98 Tage ab der Geburt, Taggeld von 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens 220 Franken pro Tag (Art. 16d bis 16f EOG). Das Maximum erreichen Angestellte ab einem Monatseinkommen von 8250 Franken. Bleibt das Neugeborene mindestens zwei Wochen im Spital, verlängert sich der Anspruch um höchstens 56 Tage.
  • Voraussetzungen: in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig (Art. 16b EOG).
  • Anderer Elternteil: höchstens 14 Taggelder, also zwei Wochen, innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, am Stück oder tageweise, ebenfalls 80 % und höchstens 220 Franken pro Tag (Art. 16i bis 16k EOG).
  • Anmelden: Angestellte melden den Anspruch über den Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse an. Die Mutterschaftsentschädigung kann bis fünf Jahre nach Ende des Urlaubs geltend gemacht werden.

Familienzulagen

Die Kinderzulage beträgt mindestens 215 Franken pro Monat, die Ausbildungszulage mindestens 268 Franken (Art. 5 FamZG, Stand 2026). Die Kinderzulage gilt bis 16 Jahre, die Ausbildungszulage für Kinder in nachobligatorischer Ausbildung, frühestens ab 15 und spätestens bis 25 Jahre. Etliche Kantone zahlen mehr, einige auch eine Geburtszulage. Angestellte beantragen die Zulagen in der Regel beim Arbeitgeber und erhalten sie mit dem Lohn. Rückwirkend kannst du sie höchstens fünf Jahre nachfordern.

Steuern und Kinderbetreuung

  • Kinderabzug: Bei der direkten Bundessteuer kannst du 6800 Franken pro Kind abziehen (Art. 35 DBG, Fassung 2026). Die Abzüge sind nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode festgelegt: Ein Kind, das im Dezember geboren wird, zählt für das ganze Jahr.
  • Drittbetreuung: Für Kinder unter 14 Jahren im gleichen Haushalt sind nachgewiesene Betreuungskosten bis 25 800 Franken pro Kind abziehbar, wenn sie wegen Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit anfallen (Art. 33 Abs. 3 DBG).
  • Kantone: Die Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern sind kantonal verschieden.

So kommt das Kind ins Monatsbudget

  • Verdienst du mehr als 8250 Franken im Monat, sinkt dein Einkommen während des Urlaubs, weil das Taggeld bei 220 Franken endet. Plane diese Monate separat.
  • Krankenkassenprämie des Kindes ab dem Geburtsmonat als Fixkosten erfassen.
  • Familienzulagen als monatliche Einnahme eintragen, mit dem Betrag deines Kantons.
  • Kosten für Krippe oder Tagesfamilie ab dem geplanten Start eintragen und die Steuerrückstellung anpassen.

Quellen

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