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Pensionierung: AHV anmelden, Rente oder Kapital und das neue Budget

Referenzalter 65, AHV drei bis vier Monate vorher anmelden, Pensionskasse als Rente oder Kapital: was sich bei der Pensionierung im Budget ändert.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Referenzalter 65 und die Übergangsjahrgänge

Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren für Frauen und Männer; die Rente beginnt am ersten Tag des Monats danach (Art. 21 AHVG). Für Frauen steigt es schrittweise:

JahrgangReferenzalter
bis 196064
196164 und 3 Monate
196264 und 6 Monate
196364 und 9 Monate
ab 196465

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Rente nicht vorbeziehen, erhalten zur Rente einen Rentenzuschlag. Der Grundzuschlag beträgt je nach Einkommen 160, 100 oder 50 Franken pro Monat und wird nach Jahrgang abgestuft, von 25 % (1961 und 1969) bis 100 % (1964 und 1965) (Art. 34bis AHVG). Vorbeziehen kannst du die Rente ab 63, ganz oder zu 20 bis 80 % (Art. 40 AHVG); Frauen der Übergangsgeneration ab 62.

AHV-Rente anmelden

Die Rente kommt nicht von selbst. Reiche die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor dem Referenzalter ein, bei einem Vorbezug vor dem gewünschten Beginn. Zuständig ist die Ausgleichskasse, die vor der Pensionierung deine Beiträge erhalten hat; dein Arbeitgeber kennt die Adresse. Die volle Altersrente beträgt 2026 mindestens 1260 und höchstens 2520 Franken im Monat. Ab 2026 gibt es jedes Jahr im Dezember eine 13. Altersrente, also einen Zuschlag von einem Zwölftel der Jahresrente.

Pensionskasse: Rente oder Kapital

  • Grundsatz: Die Pensionskasse zahlt eine Rente. Du kannst mindestens einen Viertel deines BVG-Altersguthabens als Kapital verlangen (Art. 37 Abs. 2 BVG); das Reglement kann mehr erlauben.
  • Fristen: Das Reglement kann eine Frist festlegen, bis wann du den Kapitalbezug anmelden musst (Art. 37 Abs. 4 BVG). Lies dein Reglement früh, die Frist kann Jahre vor der Pensionierung liegen.
  • Zustimmung: Bist du verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, braucht der Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung des Partners (Art. 37a BVG).
  • Umwandlungssatz: Für den obligatorischen Teil beträgt er mindestens 6,8 % des Altersguthabens pro Jahr (Art. 14 BVG).

Was sich im Budget ändert

  • Einkommen: Lohn fällt weg, AHV- und Pensionskassenrente kommen. Die 13. AHV-Rente kommt nur im Dezember.
  • Unfallversicherung: Die Deckung über den Arbeitgeber endet 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch (Art. 3 UVG). Melde deiner Krankenkasse innert einem Monat nach der Information durch den Arbeitgeber, dass die Unfalldeckung wieder nötig ist; sie erhebt dann wieder die volle Prämie (Art. 8 und 10 KVG).
  • Steuern auf Kapital: Ein Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, beim Bund zu einem Fünftel des Tarifs (Art. 38 DBG), und zwar im Kanton, in dem du bei der Auszahlung wohnst (Art. 68 StHG). Die Renten gibst du jedes Jahr in der Steuererklärung an.
  • Frühpensionierung: Wer vor dem Referenzalter aufhört, zahlt weiter AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger, mindestens 530 Franken im Jahr (Stand 2026). Verheiratete sind davon befreit, wenn der erwerbstätige Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt (Art. 3 Abs. 3 AHVG).

So kommt die Pensionierung ins Monatsbudget

  • Ab dem ersten Rentenmonat AHV- und Pensionskassenrente als Einnahmen eintragen, die 13. AHV-Rente als Dezember-Einnahme.
  • Die höhere Krankenkassenprämie mit Unfalldeckung als Fixkosten erfassen.
  • Bei Kapitalbezug die einmalige Kapitalsteuer im Folgejahr einplanen und festlegen, wie viel du monatlich aus dem Kapital entnimmst.
  • Bei Frühpensionierung die AHV-Beiträge bis zum Referenzalter einrechnen.

Quellen

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