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Umzug in der Schweiz: Kosten, Fristen und was du melden musst

Mietkaution bis drei Monatsmieten, Kündigung mit drei Monaten Frist, Anmeldung meist in 14 Tagen: was ein Umzug kostet und was du melden musst.

Aktualisiert: 10. Oktober 2026

Diese Kosten kommen auf dich zu

Ein Umzug kostet zuerst Geld, bevor er etwas spart. Rechne mit diesen Posten:

  • Transport und Reinigung: Umzugsfirma oder Mietwagen, Material, allenfalls die Endreinigung der alten Wohnung.
  • Neue Mietkaution: Bei Wohnungen darf die Vermieterschaft höchstens drei Monatsmieten als Sicherheit verlangen (Art. 257e OR). Das Geld liegt auf einem Sparkonto oder Depot auf deinen Namen.
  • Alte Kaution: Die Bank gibt sie nur mit Zustimmung beider Seiten oder auf ein rechtskräftiges Urteil hin frei. Macht die Vermieterschaft innert einem Jahr nach Mietende keinen Anspruch geltend, kannst du das Geld selbst zurückverlangen. Die neue Kaution musst du also oft bezahlen, bevor die alte zurück ist.
  • Doppelte Miete: Passt der Kündigungstermin nicht zum Einzug, zahlst du eine Zeit lang zwei Mieten.

Die Miete ist in der Regel im Voraus am Ende des Vormonats fällig. Für den ersten Monat in der neuen Wohnung brauchst du das Geld also früh.

Kündigung: Fristen und Termine

  • Frist: Bei Wohnungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin. Gibt es keinen Ortsgebrauch, kündigst du auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). Dein Mietvertrag kann eine längere Frist oder andere Termine vorsehen (Art. 266a OR).
  • Verpasst? Hältst du Frist oder Termin nicht ein, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin (Art. 266a Abs. 2 OR).
  • Form: Die Kündigung muss schriftlich sein (Art. 266l OR). Dient die Wohnung der Familie, braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des Partners (Art. 266m OR).
  • Früher ausziehen: Ziehst du ohne Einhaltung von Frist oder Termin aus, bist du nur frei, wenn du eine zumutbare Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlägst, die zahlungsfähig sind und den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen. Sonst schuldest du die Miete bis zum ordentlichen Ende (Art. 264 OR).

An- und abmelden bei der Gemeinde

Du meldest dich bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. In der Regel musst du dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden. In vielen Kantonen geht das online über eUmzugCH, wenn du volljährig und handlungsfähig bist. Für Wochenaufenthalt gilt der Online-Dienst nicht.

Am Schalter brauchst du meist den Heimatschein, bei Kindern das Familienbüchlein und allenfalls einen Nachweis der Krankenversicherung. Wer im gleichen Ort umzieht, teilt der Einwohnerkontrolle nur die neue Adresse mit. Hunde meldest du ebenfalls ab und an. Mit einem Fahrzeug informierst du das Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons.

Was du sonst noch ändern musst

  • Adressen: Bank, Arbeitgeber, Ausgleichskasse, Ärztin, Zahnarzt, Krankenkasse und Versicherungen. Bei der Post kannst du deine Briefe eine Zeit lang nachsenden lassen.
  • Zähler und Anschlüsse: Strom, Gas, Wasser ablesen lassen, Internet und TV ab- und anmelden.
  • Serafe: Du musst dich nicht an- oder abmelden. Gemeinden und Kantone leiten die Daten weiter. Pro Privathaushalt kostet die Abgabe 335 Franken im Jahr.
  • Steuern: Ziehst du in einen anderen Kanton, bist du für das ganze Steuerjahr dort steuerpflichtig, wo du am Ende der Steuerperiode wohnst, also am 31. Dezember (Art. 68 StHG). Ein Umzug im Dezember kann deine Steuerrechnung für das ganze Jahr ändern.

So kommt der Umzug ins Monatsbudget

  • Trage Umzug, Reinigung und neue Kaution als einmalige Ausgaben im Monat ein, in dem du sie bezahlst.
  • Plane die alte Kaution erst als Einnahme ein, wenn sie freigegeben ist.
  • Erfasse Monate mit doppelter Miete einzeln, statt sie im Durchschnitt zu verstecken.
  • Passe nach dem Einzug Miete, Nebenkosten und Steuerrückstellung an den neuen Wohnort an.

Quellen

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