Welche Versicherung deckt was?
| Versicherung | Deckt | Wer schliesst sie ab? |
|---|---|---|
| Hausrat | Deine eigenen Sachen in der Wohnung: Möbel, Kleider, Laptop, Velo. Üblich ist ein Paket gegen Feuer, Elementarereignisse, Diebstahl, Wasser und Glasbruch. | Du als Mieterin oder Mieter |
| Privathaftpflicht | Schäden, die du anderen verursachst, auch an der gemieteten Wohnung. Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. | Du als Mieterin oder Mieter |
| Gebäudeversicherung | Alles, was fest zum Gebäude gehört und der Eigentümerschaft gehört, gegen Feuer und Elementarschäden. | Die Eigentümerschaft |
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch. In 19 Kantonen hat eine kantonale Gebäudeversicherung das Monopol, in den übrigen wählt die Eigentümerschaft einen privaten Versicherer. Für dich als Mieterin oder Mieter ist sie keine Ausgabe: Sie schützt das Haus, nicht deine Sachen und nicht deine Haftung.
Die Privathaftpflicht ist schweizweit nicht obligatorisch, der Schweizerische Versicherungsverband empfiehlt sie aber jeder erwachsenen Person. Viele Versicherer verkaufen Hausrat und Privathaftpflicht als ein Paket.
Wo die Hausratversicherung Pflicht ist
In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung freiwillig. In vier Kantonen müssen bewegliche Sachen mindestens gegen Feuer und Elementarschäden versichert sein:
- Nidwalden: Alle beweglichen Sachen im Kanton sind bei der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) zu versichern, mit Ausnahmen wie Bargeld, Schmuck oder Fahrzeugen (Art. 27 NSVG). Ziehst du mit einer bestehenden Police zu, bleibt diese höchstens bis Ende des laufenden Versicherungsjahres in Kraft (Art. 28 NSVG).
- Waadt: Alle beweglichen Sachen sind obligatorisch versichert (Art. 6a LAIEN), bei der kantonalen Anstalt ECA, gegen Feuer und Elementarereignisse. Das gilt auch für Mieterinnen, Untermieter und WGs.
- Freiburg: Bewegliche Sachen müssen gegen Feuer, Explosion, Blitz und Naturgewalten versichert sein (Art. 1 des Gesetzes über die obligatorische Mobiliarversicherung gegen Feuer), bei einem privaten Versicherer deiner Wahl. Die Gemeinde prüft beim Zuzug, ob du eine Police hast. Der Grosse Rat hat 2025 eine Revision beschlossen, die das Obligatorium beibehält und nur die Aufgaben der Gemeinden ändert.
- Jura: Bewegliche Sachen müssen gegen Feuer versichert sein, bei einem privaten Versicherer. Den Versicherungsnachweis gibst du der Gemeinde ab.
Diebstahl und Wasserschäden sind in diesen Kantonen nicht Teil der Pflicht. Wer sie will, schliesst sie bei einem privaten Versicherer ab, in der Waadt und in Nidwalden zusätzlich zur kantonalen Deckung.
Was die Vermieterschaft verlangt: Viele Vermieterinnen und Vermieter wollen schon mit der Bewerbung einen Nachweis einer Privathaftpflicht sehen. Lies vor der Unterschrift, ob der Mietvertrag eine Versicherung vorschreibt.
Versicherungssumme richtig festlegen
Hausrat ist in der Regel zum Neuwert versichert: Die Versicherungssumme soll dem Betrag entsprechen, den die Neuanschaffung aller Sachen kosten würde. Nicht der Preis, den du für ein gebrauchtes Sofa bezahlt hast, zählt, sondern was ein neues kosten würde.
Unterversicherung: Ist die Summe tiefer als der Neuwert, ersetzt die Versicherung den Schaden nur im gleichen Verhältnis. Beispiel des Versicherungsverbands: Hausrat im Neuwert von 120 000 Franken, versichert für 80 000 Franken. Bei einem Teilschaden von 30 000 Franken werden nur 20 000 Franken bezahlt, bei einem Totalschaden höchstens 80 000 Franken. Viele Policen verzichten bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf diese Kürzung. Bei Elementarschäden gilt dieser Verzicht von Gesetzes wegen nicht.
- Geh Raum für Raum durch und schätze, was der Ersatz neu kosten würde. Kleider, Bücher und Küchenzeug summieren sich.
- Die automatische Anpassung an die Teuerung deckt keine Neuanschaffungen. Erhöhe die Summe nach grösseren Käufen selbst.
- Bargeld ist meist nur begrenzt versichert, bei einfachem Diebstahl oft gar nicht. Schmuck hat eigene Limiten.
- Diebstahl ausserhalb der Wohnung ohne Gewalt, etwa das Velo vor dem Bahnhof, ist oft nur mit einer Zusatzdeckung versichert.
Privathaftpflicht als Mieterin oder Mieter
Beim Auszug musst du die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnützung ist mit der Miete bezahlt. Für mehr haftest du selbst, und dafür springt die Privathaftpflicht ein.
- Gedeckt: Schäden über die normale Abnützung hinaus, die plötzlich entstehen, etwa ein Brandloch im Teppich, ein Riss im Lavabo oder tiefe Kratzer im Parkett.
- Nicht gedeckt: Normale Abnützung, allmählich entstandene Schäden und Schäden an Sachen von Personen, die mit dir im gleichen Haushalt leben.
- Zeitwert: Die Haftpflicht ersetzt immer nur den Zeitwert. Für einen alten Teppich bekommt die Vermieterschaft also nicht den Preis eines neuen.
- Bei den Eltern mitversichert? Familienpolicen decken je nach Versicherer auch erwachsene Kinder, oft bis zu einem Höchstalter und nur ohne Erwerbstätigkeit, teils auch mit eigener Wohnung. Frag bei der Versicherung der Eltern nach, bevor du doppelt bezahlst.
Glasbruch: Fenster, Lavabo, WC und Glaskeramik-Kochfeld gehören zum Gebäude. In einer Hausratpolice sind sie nur versichert, wenn «Gebäudeverglasung» ausdrücklich eingeschlossen ist. Ohne diese Deckung zahlst du einen Schaden, für den du haftest, über die Privathaftpflicht oder aus eigener Tasche.
Was es kostet und wie es ins Budget kommt
Der Dachverband Budgetberatung Schweiz rechnet in seinen Budgetbeispielen für eine Einzelperson (Version 2025/2026) mit 20 Franken im Monat für Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung zusammen. Allianz Suisse nennt für sich etwa 100 Franken im Jahr für die Privathaftpflicht und durchschnittlich 150 bis 300 Franken im Jahr für die Hausratversicherung. Der Preis hängt von Versicherungssumme, Wohnort, Selbstbehalt und Zusatzdeckungen ab. Vergleiche Offerten mit gleicher Summe und gleichem Selbstbehalt.
- Die Prämie wird meist einmal im Jahr fällig. Trage sie als jährliche Ausgabe im Fälligkeitsmonat ein und lege jeden Monat einen Zwölftel zurück.
- Prüfe die Versicherungssumme nach jedem Umzug und nach grösseren Käufen.
- Rechne den Selbstbehalt in deine Reserve ein: Ihn zahlst du im Schadenfall selbst.
- Serafe ist keine Versicherung: Die Radio- und Fernsehabgabe kostet jeden Privathaushalt 335 Franken im Jahr, ab dem 1. Januar 2027 312 Franken. Sie kommt automatisch, ohne Anmeldung, und gehört ebenfalls ins Budget.
Quellen
- Schweizerischer Versicherungsverband SVV: Gut informiert, besser versichert (Hausrat, Gebäude, Privathaftpflicht) (Ausgabe 2016, abgerufen 2026-11-07)
- SVV: Allgemeine Bedingungen (AVB) für die Hausratversicherung, Musterbedingungen (Neuwert, Unterversicherung, Glasbruch) (Version 01.04.2022, abgerufen 2026-11-07)
- Kanton Nidwalden: Gesetz über die Nidwaldner Sachversicherung (NSVG), NG 867.1, Art. 27 und 28 (Stand 2020-10-01, abgerufen 2026-11-07)
- Canton de Vaud : Loi concernant l'assurance des bâtiments et du mobilier contre l'incendie et les éléments naturels (LAIEN), BLV 963.41, art. 6a (en vigueur dès 2016-07-01, abgerufen 2026-11-07)
- Canton de Fribourg : Loi sur l'assurance obligatoire du mobilier contre l'incendie, RSF 732.2.1 (abgerufen 2026-11-07)
- Canton de Fribourg : Réponse du Conseil d'Etat à la motion 2024-GC-237 (révision de la loi sur l'assurance obligatoire du mobilier) (2025-05-13, abgerufen 2026-11-07)
- Grand Conseil fribourgeois : motion 2024-GC-237, acceptée le 26.06.2025 (abgerufen 2026-11-07)
- République et Canton du Jura : Contrat concernant l'application de l'assurance mobilière obligatoire contre l'incendie, RSJU 873.261 (abgerufen 2026-11-07)
- Obligationenrecht (OR), SR 220 / Code des obligations (CO), Art. 267 (Fassung vom 2026-10-01, abgerufen 2026-11-07)
- Allianz Suisse: Versicherungen für die erste Wohnung (abgerufen 2026-11-07)
- Allianz Suisse: Mieterhaftpflichtversicherung / Assurance responsabilité civile locative (abgerufen 2026-11-07)
- Dachverband Budgetberatung Schweiz: Budgetbeispiele für Einzelpersonen (Version 2025/2026, abgerufen 2026-10-11)
- Serafe: Radio- und Fernsehabgabe, Senkung ab 01.01.2027 (abgerufen 2026-11-07)