13. Monatslohn anteilsmässig berechnen
Kein Gesetz in der Schweiz schreibt einen 13. Monatslohn vor. Du hast nur Anspruch darauf, wenn er im Arbeitsvertrag, im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder im Personalreglement steht oder wenn dein Arbeitgeber ihn jahrelang ohne Vorbehalt bezahlt hat. Ist er vereinbart, gehört er fest zum Lohn. Eine Gratifikation ist etwas anderes: Sie ist freiwillig und hängt vom Entscheid des Arbeitgebers ab.
Fängst du während des Jahres an oder hörst du auf, bekommst du den 13. Monatslohn anteilsmässig. Die Rechnung ist einfach: Monatslohn mal gearbeitete Monate, geteilt durch 12. Wer nach acht Monaten geht, erhält acht Zwölftel. Dein Vertrag oder GAV kann Ausnahmen vorsehen, zum Beispiel für die Probezeit.
Vom 13. Monatslohn gehen die gleichen Beiträge ab wie vom Monatslohn: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen je nach Betrieb Pensionskasse und Nichtberufsunfall. Der Rechner zeigt dir den Bruttobetrag und eine Schätzung nach AHV- und ALV-Abzug.