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Rechner

13. Monatslohn-Rechner: anteilig und netto

Wie viel 13. Monatslohn bei Eintritt oder Austritt im Lauf des Jahres, und was nach AHV und ALV davon bleibt.

Zahlen geprüft: Oktober 2026 · Methodik und Quellen

13. Monatslohn, brutto
6’000.00
AHV/IV/EO und ALV
384.00
13. Monatslohn, netto (vor Pensionskasse)
5’616.00
Monatslohn bei Auszahlung in zwölf Teilen
6’500.00

Ein 13. Monatslohn ist nur geschuldet, wenn dein Vertrag oder GAV ihn vorsieht; er kann eigene Regeln festlegen, etwa in der Probezeit. Beiträge an Pensionskasse, Unfall- und Krankentaggeldversicherung kommen dazu.

13. Monatslohn anteilsmässig berechnen

Kein Gesetz in der Schweiz schreibt einen 13. Monatslohn vor. Du hast nur Anspruch darauf, wenn er im Arbeitsvertrag, im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder im Personalreglement steht oder wenn dein Arbeitgeber ihn jahrelang ohne Vorbehalt bezahlt hat. Ist er vereinbart, gehört er fest zum Lohn. Eine Gratifikation ist etwas anderes: Sie ist freiwillig und hängt vom Entscheid des Arbeitgebers ab.

Fängst du während des Jahres an oder hörst du auf, bekommst du den 13. Monatslohn anteilsmässig. Die Rechnung ist einfach: Monatslohn mal gearbeitete Monate, geteilt durch 12. Wer nach acht Monaten geht, erhält acht Zwölftel. Dein Vertrag oder GAV kann Ausnahmen vorsehen, zum Beispiel für die Probezeit.

Vom 13. Monatslohn gehen die gleichen Beiträge ab wie vom Monatslohn: 5,3 % für AHV, IV und EO und 1,1 % für die Arbeitslosenversicherung. Dazu kommen je nach Betrieb Pensionskasse und Nichtberufsunfall. Der Rechner zeigt dir den Bruttobetrag und eine Schätzung nach AHV- und ALV-Abzug.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber einen 13. Monatslohn zahlen?

Nur wenn er vereinbart ist: im Arbeitsvertrag, im GAV, im Personalreglement oder durch jahrelange Zahlung ohne Vorbehalt. Das Obligationenrecht selbst verlangt ihn nicht.

Was bekomme ich, wenn ich während des Jahres gehe?

Einen vereinbarten 13. Monatslohn erhältst du anteilsmässig. Endet die Stelle nach zwei Dritteln des Jahres, stehen dir zwei Drittel zu. Schau im Vertrag oder GAV nach, ob es Ausnahmen gibt, etwa in der Probezeit.

Welche Abzüge gelten für den 13. Monatslohn?

Die gleichen wie beim Monatslohn. Er zählt für die AHV zum massgebenden Lohn: 5,3 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV bis zu einem Jahreslohn von 148'200 Franken, dazu die Beiträge an Pensionskasse und Unfallversicherung deines Betriebs.

Richtwerte. Keine Finanzberatung.

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