Ein Viertel oder ein Drittel?
Der Dachverband Budgetberatung Schweiz empfiehlt, dass die Wohnkosten nicht mehr als ein Viertel der Nettoeinnahmen betragen. Viele gehen davon aus, dass Wohnen bis zu einem Drittel kosten darf. Die Budgetberatung hält den Viertel für den sichereren Richtwert. In ihren Budgetbeispielen schreibt sie, die Wohnkosten entsprächen ca. einem Viertel der monatlichen Netto-Einnahmen, könnten aber bis zu einem Drittel ausmachen, inklusive Nebenkosten.
Der Drittel ist also die obere Grenze, nicht das Ziel. Wichtig ist die Bezugsgrösse:
- Netto, nicht brutto: Gemeint ist, was nach den Sozialabzügen auf dein Konto kommt, nicht der Bruttolohn im Arbeitsvertrag.
- Steuern sind noch drin: In den Budgetbeispielen der Budgetberatung werden die Steuern aus den Nettoeinnahmen bezahlt. Wer nicht quellenbesteuert ist, muss sie also aus dem Nettolohn zurücklegen.
- Haushalt zählt: Je tiefer das Einkommen und je grösser der Haushalt, desto wichtiger ist eine günstige Wohnung. Bei tiefen Einkommen bleibt nach der Miete weniger für Krankenkasse, Essen und Reserven.
Die Grundlagen zur ersten Wohnung, mit dem vollständigen Budgetbeispiel für Einzelpersonen, findest du im Ratgeber zur ersten eigenen Wohnung.
Nettomiete, Nebenkosten und Wohnkosten
Im Inserat stehen oft zwei Beträge. Die Nettomiete ist das Entgelt für die Wohnung selbst (Art. 257 OR). Die Nebenkosten bezahlen Leistungen, die mit dem Gebrauch zusammenhängen, etwa Heizung, Warmwasser und ähnliche Betriebskosten (Art. 257b OR). Du schuldest sie nur, wenn sie im Mietvertrag besonders vereinbart sind (Art. 257a OR), meist als monatliche Akontozahlung mit einer jährlichen Abrechnung.
- Für den Richtwert zählt die Bruttomiete: Die Budgetberatung rechnet die Nebenkosten mit, also Akontozahlungen und Jahresschlussrechnung.
- Statistiken zeigen oft die Nettomiete: Die Durchschnittsmieten des Bundesamts für Statistik weiter unten sind ohne Neben- und Heizkosten. Für den Vergleich mit deinem Einkommen musst du die Nebenkosten dazurechnen.
- Nachzahlungen einplanen: Liegen die Akontozahlungen tief, kann die Schlussabrechnung eine Nachzahlung bringen. Frag vor der Unterschrift nach der letzten Abrechnung.
Tabelle: Wohnkosten nach Nettoeinkommen
Die Tabelle zeigt, wie viel Wohnen nach den beiden Regeln höchstens kosten darf, gerechnet auf das monatliche Nettoeinkommen und inklusive Nebenkosten (Franken pro Monat, gerundet). Die letzte Spalte zeigt den Betrag für Wohnen in den Budgetbeispielen der Budgetberatung für Einzelpersonen (Version 2025/2026).
| Nettoeinkommen | Ein Viertel (25 %) | Ein Drittel (33 %) | Budgetbeispiel Budgetberatung |
|---|---|---|---|
| 3000 | 750 | 1000 | 1000 |
| 4000 | 1000 | 1333 | 1200 |
| 5000 | 1250 | 1667 | 1400 |
| 6000 | 1500 | 2000 | 1600 |
| 7000 | 1750 | 2333 | 1800 |
| 8000 | 2000 | 2667 | nicht ausgewiesen |
| 9000 | 2250 | 3000 | nicht ausgewiesen |
Bei kleinen Einkommen liegen die Budgetbeispiele über einem Viertel: Darunter ist eine Wohnung kaum zu finden. Bei höheren Einkommen liegen sie nahe beim Viertel. Für Paare zählt das gemeinsame Nettoeinkommen, aber auch die grössere Wohnung und die höheren übrigen Kosten.
Was das in den Städten heisst
Das Bundesamt für Statistik weist die durchschnittliche Nettomiete aller bewohnten Miet- und Genossenschaftswohnungen aus, kumuliert über die Strukturerhebungen 2022 bis 2024. Daraus ergibt sich, welches Nettoeinkommen nötig wäre, damit allein die Nettomiete ein Viertel oder ein Drittel ausmacht (Franken pro Monat, ohne Nebenkosten):
| Ort | Nettomiete Durchschnitt | davon 3-Zimmer-Wohnung | Einkommen für 25 % | Einkommen für 33 % |
|---|---|---|---|---|
| Zürich | 1739 | 1761 | 6956 | 5217 |
| Genf | 1518 | 1508 | 6072 | 4554 |
| Winterthur | 1535 | 1489 | 6140 | 4605 |
| Bern | 1413 | 1421 | 5652 | 4239 |
| Lausanne | 1369 | 1432 | 5476 | 4107 |
| Lugano | 1292 | 1307 | 5168 | 3876 |
| Biel | 1124 | 1095 | 4496 | 3372 |
| Schweiz | 1450 | 1408 | 5800 | 4350 |
- Rechnest du die Nebenkosten dazu, braucht es noch mehr Einkommen.
- Der Durchschnitt umfasst auch langjährige Mietverhältnisse. Was du in aktuellen Inseraten siehst, kann davon abweichen.
- Wer in Zürich eine durchschnittliche Wohnung mit rund 5000 Franken netto mieten will, liegt über einem Drittel. Eine kleinere Wohnung, ein WG-Zimmer oder ein Ort in der Agglomeration ändern die Rechnung.
Was Vermieter prüfen dürfen
Ein gesetzliches Verhältnis zwischen Miete und Einkommen gibt es nicht. Welche Schwelle eine Verwaltung anwendet, entscheidet sie selbst. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) darf sie aber prüfen, ob dein Einkommen für die Miete reicht:
- Einkommen: Im Anmeldeformular darf nach dem ungefähren Jahreseinkommen gefragt werden, etwa in Einkommenskategorien.
- Belege: Lohnausweis oder Lohnabrechnungen darf die Vermieterschaft erst von der ausgewählten Person verlangen, sobald sich ein Vertragsabschluss konkretisiert.
- Betreibungen: Eine Kopie des Betreibungsregisterauszugs darf von allen Interessierten verlangt werden. Fragen nach Leasing-, Abzahlungs- und Kleinkreditverträgen oder Lohnpfändungen sind nicht zulässig.
- Arbeitgeber: Beruf und Arbeitgeber dürfen von den Personen erfragt werden, die den Vertrag unterschreiben.
Liegt die Miete über deinem Richtwert, hilft eine solidarisch haftende Mitunterzeichnerin oder ein Bürge vielleicht beim Vermieter, aber nicht bei deinem Budget.
Kaution, Referenzzinssatz und Budget
- Mietkaution: Bei Wohnungen darf die Vermieterschaft höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen, hinterlegt auf einem Sparkonto oder Depot auf deinen Namen (Art. 257e OR). Bei 1800 Franken Miete sind das bis zu 5400 Franken, die du vor dem Einzug brauchst.
- Referenzzinssatz: Er liegt seit dem 2. September 2025 bei 1.25 % und wurde am 1. September 2026 bestätigt. Die nächste Publikation des Bundesamts für Wohnungswesen ist am 1. Dezember 2026. Sinkt er um 0.25 Prozentpunkte, besteht laut BWO in der Regel Anspruch auf eine Mietzinssenkung von 2.91 %.
- Senkung verlangen: Beruht deine Miete auf einem höheren Satz, kannst du die Herabsetzung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin schriftlich verlangen. Die Vermieterschaft muss innert 30 Tagen antworten, sonst kannst du innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen (Art. 270a OR). Dafür gibt es unseren Musterbrief zur Mietzinssenkung und den Rechner zum Referenzzinssatz.
- Im Budget: Trage Miete und Nebenkosten-Akonto als feste Ausgaben ein, lege für die Schlussabrechnung monatlich etwas zurück und prüfe nach jeder Lohnänderung, ob die Wohnkosten noch im Rahmen liegen.
Quellen
- Dachverband Budgetberatung Schweiz: Wohnen (abgerufen 2026-11-07)
- Dachverband Budgetberatung Schweiz: Budgetbeispiele für Einzelpersonen (Bemerkung zu Wohnen) (Version 2025/2026, abgerufen 2026-11-07)
- BFS, Durchschnittlicher Mietpreis in Franken nach Zimmerzahl für die 10 grössten Städte, 2022-2024 kumuliert (T 09.03.03.42, Strukturerhebung) (© BFS 2026, abgerufen 2026-11-07)
- Obligationenrecht (OR), SR 220 / Code des obligations (CO), Art. 257, 257a, 257b, 257e, 270a (Fassung vom 2026-10-01, abgerufen 2026-11-07)
- EDÖB: Merkblatt zu Anmeldeformularen für Mietwohnungen (Stand 2025-07-15, abgerufen 2026-11-07)
- BWO: Hypothekarischer Referenzzinssatz (abgerufen 2026-11-07)